Z Gastroenterol 2020; 58(02): 185-186
DOI: 10.1055/a-1078-7688
Mitteilungen der ALGK

Die ALGK informiert

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

im Januar Heft hatten wir das MDK-Reformgesetz und seine Konsequenzen dargestellt. Mittlerweile mehren sich die kritischen Stimmen und Stellungnahmen, u. a. auch von der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) und dem Verband der Krankenhausdirektoren Deutschland (DKD) (https://www.kgnw.de/aktuelles/informationen/2019-12-02_dkg_zu_bundesrat_mdk-reform/, https://www.kma-online.de/aktuelles/politik/detail/entsetzen-ueber-kehrtwende-beim-mdk-reformgesetz-a-4222). Kernpunkte der Kritik sind u. a., dass, aufgrund fehlender Kapazitäten im ambulanten Bereich notwendige und tatsächlich erbrachte stationäre Leistungen von den Prüfern in Frage gestellt und mit Strafzahlungen belegt werden.



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Article published online:
12 February 2020

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