Z Sex Forsch 2020; 33(01): 41-42
DOI: 10.1055/a-1102-6184
Bericht

Förderlinie im Dialog

Bericht über die zweite Netzwerktagung der Förderlinie Forschung zu sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche in pädagogischen Kontexten
Bernd Christmann
1   Institut für Erziehungswissenschaft, Westfälische Wilhelms-Universität Münster
,
Martin Wazlawik
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Seit 2012 fördert das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) den Aufbau einer Forschungslandschaft zu sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche in pädagogischen Kontexten. Derzeit werden insgesamt 16 Forschungsprojekte und Projektverbünde gefördert. Begleitet wird diese Förderlinie durch das Metavorhaben ParPEM (Partizipation, Praxistransfer, Ethik und Monitoring). Zum Arbeitsprogramm des Metavorhabens gehört u. a. die Organisation von Netzwerktagungen.

Das zweite Netzwerktreffen, das vom 1. bis 2. Juli 2019 an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster stattfand, widmete sich dem Forschungsdatenmanagement und der Sekundärnutzung qualitativer Daten. In diesem Zusammenhang geht es einerseits um den möglichen Wert und Erkenntnisgewinn von Sekundäranalysen, den Umgang mit den (neuen) Bestimmungen des Datenschutzes sowie die notwendigen technischen und organisatorischen Rahmenbedingungen. Andererseits steht zur Debatte, ob durch Sekundäranalysen mögliche Belastungen von Betroffenen sexualisierter Gewalt im Rahmen von Forschungsbeteiligungen reduziert werden können. Auch in der Bonner Ethik-Erklärung, dem maßgeblichen Standard für die Durchführung von Forschungsvorhaben zu sexualisierter Gewalt, wird angemahnt, die Notwendigkeit von Primärforschung sorgfältig zu überprüfen. Umgekehrt droht bei Sekundäranalysen eine weitere Erosion der ohnehin zumeist gering ausgeprägten Partizipationsmöglichkeiten von Forschungsteilnehmer*innen. Um für eine konstruktive und diskursive Weiterentwicklung dieser Debatte fundierte Impulse zu setzen, wurden im Vorfeld der Netzwerktagung drei Expertisen eingeholt, deren zentralen Thesen und Befunde referiert wurden.

Eingeleitet wurde die Tagung zunächst durch einen Keynote-Vortrag von Dirk Bange, der eine kritisch-reflektierte Perspektive auf die jüngere Entwicklung der Forschung zum Thema sexualisierte Gewalt entfaltete. Er stellte die nach wie vor vorhandenen Ungewissheiten hinsichtlich der weiteren Entwicklung einer stabilen Forschungstradition heraus. Neben der Notwendigkeit einer langfristigen Finanzierung benannte Bange auch konkrete Forderungen an die Forschenden selbst. Dazu zählten eine konsequente Orientierung von Forschungsvorhaben am Nutzen für Betroffene sowie die Etablierung ernsthaft partizipativer Forschungsstrukturen. Insbesondere kritisierte Dirk Bange in diesem Kontext eine gewisse Ignoranz gegenüber älteren Forschungsbefunden. Als Leitsatz gab er mit, dass wissenschaftliche Forschung zur Erweiterung des Wissens für einen effektiven Schutz von Kindern und Jugendlichen einerseits notwendig sei, die Generierung neuen Wissens andererseits nie über die Rechte und Interessen des Individuums bzw. der Betroffenen gestellt werden dürften.

Anschließend präsentierte Irena Medjedović die von ihr verfasste Expertise, die auf ihrer langjährige Beschäftigung mit qualitativen Sekundäranalysen basiert. Sie zeigte in ihrem Vortrag zunächst auf, dass Sekundäranalysen primär in quantitativen Forschungszweigen beheimatet seien, zunehmend aber auch bei qualitativen Daten praktiziert würden. Konkrete Potenziale bestünden darin, dass Forscher*innen bei Sekundäranalysen eine spezifische Außenperspektive einnehmen, die gegenüber den Primärforschenden neue und weitergehende Erkenntnisse im Sinne einer Perspektiven-Triangulation ermöglichten. Weiterhin ließen sich im Rahmen von Sekundäranalysen multiple Datensätze zusammenstellen, auf deren Grundlagen Vergleichs- und Trendanalysen erstellt werden könnten, die wiederum eine erweiterte Theorieentwicklung und Generalisierung zuließen. Auswertungen des UK Data Service zeigten wiederum, dass die dort abgerufenen Datensätze überwiegend in Lehre und Ausbildung zur Anwendung kommen. Neben den genannten Potenzialen stelle jedoch die besondere Vertrauensbeziehung zwischen Primärforschenden und Forschungsteilnehmer*innen und die damit verbundene Kontextspezifität der gesamten Forschungsdaten eine Herausforderung dar. Die Aufbereitung von qualitativen Daten für Sekundäranalysen bedürfe hochgradig individueller Verfahrensweisen, etwa im Bereich der Anonymisierung/Pseudonymisierung und bei der Gestaltung der informierten Einwilligung. Mit Blick auf mögliche Risiken, insbesondere bei hochsensiblen Forschungsthemen, verwies Irena Medjedović abschließend darauf, die bereits etwa bei Datenzentren existierenden Vorschläge und Instrumente zu prüfen und ggf. nutzbar zu machen.

Die daran anknüpfende Diskussion erwies sich als ambivalent; Einigkeit bestand etwa in der Ablehnung eines sogenannten Broad Consent, wie er aktuell durch die Datenschutz-Grundverordnung zur Disposition gestellt wird. Dabei handelt es sich um eine Form der informierten Einwilligung, die potenziell eine sehr umfangreiche Weiterverwertung von Daten durch unterschiedlichste Forschungszugänge ermöglichen soll. Kontrovers diskutiert wurde hingegen die Sekundärnutzung von qualitativen Daten in Lehre und Ausbildung. Teilweise wurde dies mit einer Zweckentfremdung und Abwertung der Daten assoziiert, während andererseits herausgestellt wurde, dass auf diese Weise angehende Forscher*innen und Studierende angemessen für reale Forschungsbeziehungen mit Betroffenen von sexualisierter Gewalt vorbereitet und sensibilisiert werden könnten.

Den Einstieg in den zweiten Tag bildete die Präsentation der Expertise von Hella von Unger, in die ihre fundierten Erfahrungen mit forschungsethischen Herausforderungen in unterschiedlichen qualitativen Forschungszusammenhängen eingeflossen ist. Sie kommt zu dem Schluss, dass qualitative Daten zu sexualisierter Gewalt nicht nur sensible Inhalte, sondern darüber hinaus auch starke Personenbezüge, einen hohen Detaillierungsgrad und damit insgesamt ein hohes Schadenpotenzial aufweisen. Die Archivierung und Nachnutzung dieser Daten könne daher zwar einerseits Ressourcen und Forschungsfelder schonen, aber andererseits auch zusätzliche Risiken mit sich bringen und sich negativ auf Primärforschungsprozesse auswirken, indem die Bildung von Vertrauensbeziehungen zwischen Forschenden und Teilnehmenden unterminiert würde. Sie zog das Fazit, dass von einer generellen Empfehlung oder gar Verpflichtung zur Archivierung qualitativer Daten zu sexualisierter Gewalt zum gegenwärtigen Zeitpunkt abzuraten sei. Es sei jedoch individuell zu prüfen, für welche Datensorten und Forschungskontexte eine Archivierung und Sekundärnutzung sinnvoll und forschungsethisch vertretbar sein könnten. Zu diesem Zweck sei beispielsweise die Einrichtung eines feldspezifischen Archivs denkbar. Die damit verbundenen Prozesse wiederum seien umfassend partizipativ zu gestalten. Die Zustimmung von Studienteilnehmer*innen zu Archivierung und Sekundärnutzung müsse in jedem Fall eine freiwillige Option und jederzeit aufhebbar sein.

Die Idee eines solchen Archivs führte Thomas Schlingmann weiter. Als Vertreter der betroffenenkontrollierten Beratungsstelle Tauwetter e. V. plädiert er für eine Weiterentwicklung des Verhältnisses von Wissenschaft, Praxis und Betroffenen. Seine Expertise bezieht sich dezidiert auf den Umgang mit Interviewdaten, die auf Gesprächen mit Betroffenen von sexualisierter Gewalt basieren. Ohne den Anspruch auf Repräsentativität zu erheben, kommt er darin zu dem Schluss, dass aus Betroffenensicht nichts grundlegend und prinzipiell gegen Archivierung und Sekundärverwertung spreche. Unabdingbare Prämisse sei jedoch die Gewährleistung eines umfassenden, informierten und widerrufbaren Einverständnisses, das auf intersubjektiver Verständigung basiere. Ebenso seien neue Konzepte einer partizipativen und nicht öffentlich zugänglichen Archivierung erforderlich. Weiterhin skizzierte er in seinem Vortrag die (teils) divergierenden Interessenlagen von Forschenden und Betroffenen und die Ansprüche an den gemeinsam erzeugten Daten. Sowohl der Wunsch von Betroffenen, die Kontrolle über das eigene Leben und die eigene Geschichte zu bewahren, als auch das Bestreben von Forscher*innen nach der Beantwortung einer Forschungsfrage seien legitim. Die Verfügungsgewalt über die Nutzung der Interviewdaten, insbesondere hinsichtlich Sekundärverwertungen, müsse jedoch bei den Betroffenen liegen. Als mögliche Lösung schlug Thomas Schlingmann den Aufbau einer Kontaktbörse Forschung vor, in der unter individuell modifizierbaren Formen der Anonymität und Ansprechbarkeit Forscher*innen und Betroffene Profile anlegen und ihre jeweiligen Ziele und Erwartungen darlegen könnten. Betroffene könnten auf diesem Weg die Transkripte bereits gegebener Interviews selbstbestimmt zur Verfügung stellen. Dieser Vorschlag wurde rege diskutiert, wobei bezüglich der Machbarkeit auch zahlreiche offene Fragen blieben.

Im letzten Vortrag der Veranstaltung wurde der Verbund Forschungsdaten Bildung als konkretes Beispiel für ein bestehendes Angebot zur Archivierung und Sekundärnutzung vorgestellt. Marcus Eisentraut zeigte exemplarisch die derzeit dort verfügbaren Möglichkeiten und Strukturen auf. So werden Daten etwa hinsichtlich ihrer Zugänglichkeit Kategorien zugewiesen, die mit unterschiedlich hohen Zugangsschwellen versehen sind. Auch das Beratungsangebot der Verbundpartner für die Vorbereitung und Umsetzung des Datenmanagements wurde aufgezeigt. Anhand ausgewählter Beispiele wurde dabei jedoch sehr deutlich und aus dem Plenum auch unmittelbar angemerkt, dass die geschilderten Verfahrensweisen an zahlreichen Stellen in der vorhandenen Form nicht den besonderen Anforderungen der Forschung zu sexualisierter Gewalt genügen. Dennoch wurden hierdurch nochmals Anschlussmöglichkeiten zu den Befunden der Expertisen sichtbar.

Der Tagungsverlauf war geprägt durch lebhafte und teils kontrovers geführte Diskussionen, die sich dank der Expertisen auf ein breites argumentatives Fundament stützen konnten. Welche Entwicklung der damit verbundene Impuls innerhalb der Forschung zu sexualisierter Gewalt nehmen wird, bleibt abzuwarten. Eine Publikation der drei Expertisen ist für 2020 geplant, um einen breiteren Diskurs zu ermöglichen.



Publication History

Article published online:
12 March 2020

© Georg Thieme Verlag KG
Stuttgart · New York