Rehabilitation (Stuttg) 2020; 59(02): 72-77
DOI: 10.1055/a-1104-6803
Recht - Meinung - Management
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Umgang mit datenschutzrechtlichen Herausforderungen in ausgewählten Phasen des Reha-Prozesses

Mathias Sutorius
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Publication Date:
21 April 2020 (online)

Erfolgreiche Rehabilitation zur Sicherung von selbstbestimmter Teilhabe eines Menschen mit Beeinträchtigungen hängt von vielen Faktoren ab. Wichtig sind insbesondere individuelle und abgestimmte Leistungen. Dafür bedarf es z. B. einer umfassenden Bedarfsermittlung sowie der Zusammenarbeit verschiedener Akteure. Die Ermittlung des Reha-Bedarfs ist ohne Datenerhebung, eine Zusammenarbeit im Reha-Prozess ist ohne Datenübermittlungen und -erhebungen nicht möglich. Nicht zuletzt deshalb sind im Reha-Geschehen stets datenschutzrechtliche Anforderungen zu beachten. Der Beitrag fokussiert eine Auswahl datenschutzrechtlicher Herausforderungen im Reha-Prozess und hierzu entsprechende Lösungsansätze.

 
  • Literatur

  • 1 BAR Gemeinsame Empfehlung „Reha-Prozess“. Frankfurt. 2018
  • 2 BMAS Implementationsstudie zur Einführung von Instrumenten zur Entwicklung des Rehabilitationsbedarfs nach § 13 SGB IX (Bundesteilhabegesetz). Berlin. 2019
  • 3 BMI Ergebnisbericht zum 2. Demografiegipfel der Bundesregierung. Berlin. 2013
  • 4 BfDI. Info 3: Sozialdatenschutz – Rechte der Versicherten. Bonn. 2018
  • 5 BAR. Arbeitshilfe „Datenschutz im trägerübergreifenden Reha-Prozess“. Frankfurt. 2019
  • 6 Freund R, Shagdar A. Datenschutz – europäisch?. Die Sozialgerichtsbarkeit 2018: 195-205 und. 267-279
  • 7 Sutorius M, Viehmeier S. Das Bedarfsermittlungskonzept im Kontext des § 13 SGB IX. RP Reha 2019; 2: 28-35
  • 8 BAR, BAG BBW, Hochschule Magdeburg-Stendal Bedarfsermittlungskonzept für Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben. Frankfurt. 2019
  • 9 Giraud B, Schian M. Teilhabeplanung: Die Regelungen im BTHG und in der Gemeinsamen Empfehlung Reha-Prozess. NDV 2019; 4: 175-180