Radiopraxis 2020; 13(04): 179
DOI: 10.1055/a-1139-4798
Editorial

Radiopraxis

Verband der Radiologietechnologinnen und -technologen Österreichs Organ der VMTB, Vereinigung der Medizinisch-Technischen Berufe

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

wie schnell geht doch die Zeit vorbei! Schon wieder gehen wir mit großen Schritten dem Jahreswechsel entgegen. Mit der vierten und letzten Ausgabe der Radiopraxis in diesem Jahr lassen wir das turbulente 2020 ausklingen. Für uns alle wird dieses Jahr sicher in jeglicher Hinsicht noch lange in Erinnerung bleiben. Selbstverständlich denken Sie hierbei in erster Linie an die schwierige Lage mit Blick auf die gegenwertige Corona-Pandemie. Doch bei allem Negativen, was uns COVID-19 beschert hat, sollten wir auch den positiven Aspekten, welche sich hierdurch herauskristallisieren, Aufmerksamkeit schenken. Ob es der Zusammenhalt innerhalb der Familie oder auch in der Nachbarschaft ist oder eben die Kollegen der gesamten Gesundheitsbranche, welche sich in größter Anstrengung gegen diese Pandemie stemmt. Solch einen berufsübergreifenden Zusammenhalt habe ich persönlich in meinem gesamten Berufsleben noch nicht erlebt.

Des Weiteren ist hervorzuheben, dass wir dieses Jahr mit dem MTA-Reformgesetz (s. Beitrag „MTA-Reformgesetz – Ein Meilenstein für MTRA“ in dieser Ausgabe) wahrlich einen Meilenstein erreicht haben. Hierbei wurden wesentliche Forderungen unserer Berufsverbände eingebracht, womit der Beruf der MTRA sowie die Ausbildung deutlich attraktiver werden. Beispielsweise wird es eine neue Berufsbezeichnung geben: „Medizinische Technologin für Radiologie“ bzw. „Medizinischer Technologe für Radiologie”. Hier wird eine deutliche Aufwertung erzielt, allein schon, indem der Begriff des „Assistenten“ keinen Bestandteil der neuen Berufsbezeichnung ist. Zudem gibt es künftig einen Ausbildungsvertrag und eine Ausbildungsvergütung. Das Schulgeld wird abgeschafft. Es wurden Ausbildungsziele definiert und Mindestanforderungen für Schulen formuliert. Ein weiterer wesentlicher Aspekt ist die geforderte Modellklausel für eine akademische Ausbildung, welche leider in der gegenwertigen Fassung fehlt. Unter anderem wurde dieser Punkt allerdings von den Berufsverbänden in einer gemeinsamen Stellungnahme zum Entwurf des MTA-Reformgesetzes nochmals thematisiert. Das Gesetz soll am 01.01.2023 in Kraft treten. (vgl. www.vmtb.de/mta-reformgesetz).

Da wir uns dennoch nicht nur über unsere Berufsbezeichnung qualifizieren, ist ein fortlaufender Weiterbildungsprozess im Laufe unserer Berufsjahre unumgänglich. In dieser Ausgabe können Sie sich mit drei hervorragenden Fortbildungsartikeln beschäftigen: Der Artikel „Hirnmetastasen“ gibt einen Einblick in Ursachen, Diagnostik und Therapie von Hirnmetastasen, deren Entwicklung eine der gefürchtetsten Komplikationen im onkologischen Krankheitsverlauf sind. Häufigste Ursachen sind das Bronchus- und Mammakarzinom sowie das maligne Melanom. Der nächste Beitrag beschäftigt sich mit der kardiovaskulären CT-Diagnostik und deren Stellenwert in der Radiologie und beim dritten Thema können Sie einen Einblick in die kardiale Resynchronisation (CRT) aus Sicht der Radiologietechnologen gewinnen.

Ich wünsche Ihnen eine schöne Weihnachtszeit und einen guten Start ins neue Jahr!

Bleiben Sie gesund.

Ihr

Boris Cubranic



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Article published online:
02 December 2020

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