Handchir Mikrochir Plast Chir 2020; 52(03): 244-248
DOI: 10.1055/a-1165-6964
Aus der DGH
Deutsche Gesellschaft für Handchirurgie

Konsensusempfehlung – Empfehlungen der Deutschen Gesellschaft für Handchirurgie zur ambulanten Leistungserbringung handchirurgischer Operationen

Ralf Nyszkiewicz
1   Klinik für Orthopädie, Unfall- und Handchirurgie, Werner Forßmann Krankenhaus, Eberswalde
,
Karsten Becker
2   Praxis Dr. med. Karsten Becker, Hannover
,
Timm Oliver Engelhardt
3   Plastische Chirurgie & Handchirurgie Ebersberg, Kreisklinik Ebersberg bei München, Ebersberg
,
Mohssen Hakimi
4   Klinik für Unfallchirurgie, Orthopädie und Handchirurgie, Vivantes Klinikum Am Urban, Berlin
,
Martin Lautenbach
5   Abt. Handchirurgie, obere Extremität und Fußchirurgie, Zentrum für Orthopädie und Unfallchirurgie, Krankenhaus Waldfriede, Berlin
,
Michael Millrose
6   Abteilung für spezielle Unfallchirurgie und Orthopädie, Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik, Murnau
,
Marion Mühldorfer-Fodor
7   Klinik für Handchirurgie, Rhön-Klinikum AG, Campus Bad Neustadt, Bad Neustadt an der Saale
,
Adrian Obladen
8   Unfallkrankenhaus Berlin, Abteilung für Hand-, Replantations- und Mikrochirurgie, Berlin
,
Jörg van Schoonhoven
7   Klinik für Handchirurgie, Rhön-Klinikum AG, Campus Bad Neustadt, Bad Neustadt an der Saale
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Einleitung und Problembeschreibung

In den letzten ca. 15 Jahren hat sich eine besorgniserregende Entwicklung vollzogen. In zunehmendem Maße nehmen ökonomische Interessen immer mehr Raum in der Behandlung unserer Patienten ein. Diese Entwicklung ist zum überwiegenden Teil unter Ausschluss der betroffenen medizinischen Fachgesellschaften, teilweise komplett ohne Beteiligung von ärztlichem Sachverstand vorgenommen worden. Hierdurch sind die ökonomischen Aspekte der Patientenbehandlung in den Vordergrund der Betrachtung gerückt. Aber auch für die sicherlich zu beachtenden ökonomischen Aspekte der Patientenbehandlung muss stets der Leitsatz „primum nil nocere“ gelten – das Wohl des Patienten muss über allem anderen stehen. Insbesondere im Bereich der Handchirurgie reicht es nicht aus, anhand schematischer Vorgaben, wie sie im Katalog nach § 115b SGB V vorgegeben werden, über die ambulante oder stationäre Erbringung operativer Leistungen zu entscheiden. Die Behandlung des Patienten ist, gerade auch im Fachgebiet Handchirurgie, stets eine ganzheitliche. Es darf keinesfalls nur die operierte Hand oder die durchgeführte Operation isoliert betrachtet werden. Stets müssen das gesamte Umfeld des Patienten, sein sozialer Hintergrund, seine berufliche Integration, die Möglichkeiten der sach- und fachgerechten Weiterbehandlung postoperativ und die Re-Integration des Patienten in das gesellschaftliche Leben die gleiche Beachtung finden wie der durchgeführte operative Eingriff.



Publication History

Article published online:
12 June 2020

© Georg Thieme Verlag KG
Stuttgart · New York

 
  • Literatur

  • 1 Schweizerische Gesellschaft der Vertrauens- und Versicherungsärzte. Kriterien für ambulante oder stationäre elektive Handchirurgie. https://www.vertrauensaerzte.ch/expertcom/handsurgery/
  • 2 Vereinbarung zur Qualitätssicherung ambulante Anästhesie des Berufsverbandes Deutscher Anästhesisten, der Deutschen Gesellschaft für Anästhesiologie und Intensivmedizin und des Berufsverbandes deutscher Chirurgen. Anästh Intensivmed 2006; 47: 50-51
  • 3 Larmann J, Vescia F, Zweißler B. Ambulante Anästhesie – Risikomanagement in der ambulanten Anästhesie. Anästhesiol Intensivmed Notfallmed Schmerzther 2013; 48: 180-191
  • 4 Löser S, Herminghaus A, Hüppe T. et al. Allgemeinanästhesie bei ambulanten Operationen. Anästhesist 2014; 63: 865-874