NOTARZT 2020; 36(05): 245-246
DOI: 10.1055/a-1225-6417
Editorial

Notfall und Corona-Pandemie

In Zeiten der Pandemie ist der Rettungsdienst wie auch zuvor für die alltäglich vorkommenden Notfälle bei schweren Unfällen und inneren Erkrankungen zuständig. Darüber hinaus muss er aber auch dafür sorgen, dass kritisch erkrankte Patienten mit einer COVID-19-Infektion einer stationären Behandlung zugeführt werden. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) als das oberste Beschlussgremium der gemeinsamen Selbstverwaltung der Ärzteschaft, der Krankenhäuser und Krankenkassen, geht davon aus, dass Patienten sich im Notfall in allen Regionen von Deutschland darauf verlassen können, zügige und notwendige – im Zweifelsfall lebensrettende-medizinische Versorgung zu erfahren [1].

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Article published online:
12 October 2020

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