Rehabilitation (Stuttg) 2021; 60(02): 73
DOI: 10.1055/a-1396-9453
Aktuelles

§ 111 SGB V: Verhandlungen über Rahmenempfehlungen begonnen

Ende letzten Jahres begannen die Verhandlungen zwischen den Krankenkassen und den Leistungserbringerverbänden über Rahmenempfehlungen für Rehabilitation im Geltungsbereich des SGB V. Auf Seiten der Krankenkassen sind neben dem GKV-Spitzenverband weitere Krankenkassen-Bundesverbände beteiligt. Die Reha-Leistungserbringer sind durch zahlreiche Leistungserbringerverbände vertreten. Nach § 111 Abs. 7 SGB V (angefügt durch das Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetz – IPReG) sollen die Verhandlungspartner für die maßgeblichen Inhalte der Versorgungs- und Vergütungsverträge zwischen Krankenkassen und Reha-Einrichtungen Rahmenempfehlungen aushandeln. Am 11.11.2020 fand das Auftaktgespräch statt, die inhaltliche Sacharbeit begann einer Meldung der DEGEMED zufolge am 10.12.2020. Die dritte Verhandlungsrunde war für Ende Februar geplant. Laut DEGEMED werden sich die Beratungsrunden weit in das Jahr 2021 erstrecken.

(Quelle: RehaStimme Januar 2020)



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Article published online:
15 April 2021

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