Rehabilitation (Stuttg) 2021; 60(06): 359
DOI: 10.1055/a-1675-5120
Aktuelles

EAA und BFSG: Barrierefreiheitsanforderungen für die Wirtschaft

2019 wurde die Europäische Richtlinie über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen – der „European Accessibility Act“ (EAA) – verabschiedet, um die Rechts- und Verwaltungsvorschriften der EU-Mitgliedstaaten zur Barrierefreiheit zu harmonisieren und den Zugang von Menschen mit Behinderungen zu Alltagsprodukten und -dienstleistungen zu verbessern. Durch den EAA wird erstmals auch die Privatwirtschaft adressiert. Zu seiner Umsetzung in nationales Recht trat in Deutschland am 16. Juli 2021 das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft (siehe auch Rehabilitation 3/2021 „Aktuelles“).



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Article published online:
06 December 2021

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