ergopraxis 2022; 15(05): 6-8
DOI: 10.1055/a-1768-8607
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Pilotphase für Physios angelaufen – Elektronischer Heilberufeausweis

Papierlos, einfach und schnell mit anderen Leistungserbringenden kommunizieren, das ist sicher schon lange ein Traum vieler, die im Gesundheitssystem arbeiten. Was wäre, wenn man beispielsweise nicht mehr mühselig wichtige Befunde zusammensuchen müsste? Nach jahrelanger Verzögerung soll dieser Traum bis 2026 auch für Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten Realität werden.

Laut Gesetz zur digitalen Modernisierung von Versorgung und Pflege (DVPMG) sollen auch andere Gesundheitsfachberufe einbezogen werden. „Das Gesetz sieht hierfür einen gestuften Zugang vor. Demnach beginnen Hebammen, Physiotherapeut*innen und Krankenpflegekräfte. Ergotherapeut*innen folgen laut Gesetz freiwillig 2024“, erklärt Andreas Pfeiffer, selbst Ergotherapeut und Vorsitzender des Deutschen Verbands Ergotherapie (DVE).

Aktuell ist für den elektronischen Heilberufeausweis in Nordrhein-Westfalen (NRW) eine Pilotphase für Pflegefachkräfte, Hebammen und Physiotherapeut*innen angelaufen. Andreas Pfeiffer, der zudem Vorsitzender des Spitzenverbands der Heilmittelverbände (SHV) ist, berichtet Ende Februar 2022: „Die Pilotphase ist gut angelaufen. Die technische Abwicklung funktioniert gut. Es fehlt nur noch ein Bundesland, das den Staatsvertrag und die Gebührenordnung noch nicht ratifiziert hat – beides ist aber auf dem Weg.“

Die Internetseite des elektronischen Gesundheitsberuferegisters informiert sehr ausführlich über das Thema. Erste Physio- therapeut*innen aus NRW berichten auf Social Media, dass das Antragsverfahren eher unkompliziert ist. Mehr Informationen zum Thema: bit.ly/elektronischerHBA.

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Article published online:
03 May 2022

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