ergopraxis 2023; 16(03): 6-7
DOI: 10.1055/a-1968-2087
Profession

News

Verordnungen per Video-sprechstunde werden möglich – Beschluss des G-BA

Im Januar 2023 gab der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) bekannt, dass Heilmittel, häusliche Krankenpflege und Leistungen zur medizinischen Rehabilitation zukünftig auch per Videosprechstunde verordnet werden können. Damit dies möglich sein wird, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

Nur Folgeverordnungen sind vorgesehen.

  • Die jeweiligen medizinischen Verordnungsvoraussetzungen, etwa die verordnungsrelevante Diagnose, müssen bereits durch eine unmittelbare persönliche Untersuchung festgestellt worden sein.

  • Ob die medizinischen Voraussetzungen für einen Leistungsanspruch zum Zeitpunkt der Verordnung (weiterhin) bestehen, muss per Videosprechstunde sicher beurteilt werden können. Bestehen Zweifel, ist nochmals eine unmittelbare körperliche Untersuchung notwendig.

  • Die Erstverordnung von Heilmitteln und häuslicher Krankenpflege per Videosprechstunde ist generell nicht möglich. Diese Einschränkung gilt nicht bei der Verordnung von Leistungen zur medizinischen Rehabilitation, da diese ohnehin einmalig erfolgt.

  • Sind der Verordnerin oder dem Verordner zusätzlich alle verordnungsrelevanten Informationen bekannt, können weitere Verordnungen bzw. Folgeverordnungen für Heilmittel bzw. häusliche Krankenpflege nicht nur per Videosprechstunde, sondern ausnahmsweise auch nach Telefonkontakt ausgestellt werden.

  • Ein Anspruch auf eine Verordnung ohne unmittelbaren persönlichen Kontakt besteht nicht.

Die Richtlinienänderungen treten in Kraft, wenn das Bundesministerium für Gesundheit sie rechtlich nicht beanstandet und der G-BA die Beschlüsse im Bundesanzeiger veröffentlicht hat. Anschließend prüft der Bewertungsausschuss der Ärzte und Krankenkassen, ob die ärztliche und psychotherapeutische Vergütung angepasst werden muss. Hierfür hat der Bewertungsausschuss maximal sechs Monate Zeit. Die Inanspruchnahme der Verordnungen per Videosprechstunden sollte also voraussichtlich ab Oktober 2023 möglich sein.

mru



Publication History

Article published online:
17 March 2023

© 2023. Thieme. All rights reserved.

Georg Thieme Verlag KG
Rüdigerstraße 14, 70469 Stuttgart, Germany