Dtsch Med Wochenschr 1951; 76(9): 261-265
DOI: 10.1055/s-0028-1116639
Klinik und Forschung

© Georg Thieme Verlag, Stuttgart

Indikationsstellung zur chirurgischen Behandlung der sogenannten essentiellen Hypertonie

K. H. Pfeffer
  • Medizinischen Abteilung (Chefarzt: Privatdozent Dr. H. Hahn) und der Chirurgischen Abteilung (Chefarzt: Prof. Dr. R. Zenker) des Städt. Krankenhauses Mannheim
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Publication Date:
05 May 2009 (online)

Zusammenfassung

Die Voraussetzungen zum Gelingen einer Sympathektomie, die die Unterbrechung der malignen Progredienz der Hypertonie zum Ziele hat, wird in erster Linie durch die weitgehende Integrität des Gefäßsystems bestimmt. Es sollten niemals benigne Hypertoniker, sondern nur die Kranken operiert werden, die die ersten sicheren Anzeichen einer malignen Entwicklung bieten. Die günstigsten Resultate werden bei Jugendlichen erzielt, deren Anamnese relativ kurz ist, deren diastolischer Bd. unter konservativer Behandlung absinkt und nicht höher liegt als 120—130 mm Hg. Der AH. soll erste Anzeichen einer Retinitis angiospastica aufweisen und sklerotische Änderungen an den Arterien vermissen lassen. Sehr wichtig ist eine intakte Nierenfunktion. Kompensation des Herzens ist Vorbedingung. Herzvergrößerung und pathologische EKG-Befunde werden als Ausdruck der Grundkrankheit gewertet. Allerdings dürfen die klinischen Anzeichen für eine sklerotische Umwandlung der Koronarien nicht unterschätzt werden. Bei diesen Fällen ist der chirurgische Eingriff kontraindiziert.

Die Sympathektomie zur Linderung hypertoner Beschwerden kann den Indikationsbereich weiterstecken. Kranke nach abgeklungenem apoplektischem Insult bei geringfügiger Sklerose des Gefäßsystems können bei starken Beschwerden operiert werden. Sie sollten aber das 50. Lebensjahr nicht überschritten haben. Auch den Kranken mit progredienten malignen Hypertonien in jüngerem Alter, bei denen ein durchgreifender Erfolg nicht mehr erwartet werden kann, nimmt die Operation oft ihre bedeutenden Beschwerden.

Die Sympathektomie ist absolut kontraindiziert bei den benignen Hypertonien, bei allen Hypertonikern mit beträchtlicher arteriosklerotischer Veränderung ihres Gefäßsystems, einschließlich der Koronargefäße, bei Nierenfunktionsstörungen, die nicht kompensiert sind und bei allen Kranken jenseits des 50. Lebensjahres.

Unter Berücksichtigung einer solchen Indikationsstellung kann die chirurgische Behandlung der Hypertonie segensreich sein.

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