Dtsch Med Wochenschr 1931; 57(46): 1921-1924
DOI: 10.1055/s-0028-1124822
© Georg Thieme Verlag, Stuttgart

Impfschutz und Krankenhaus

Arthur Schloßmann
  • Direktor der Akademischen Kinderklinik in Düsseldorf
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Publication Date:
06 May 2009 (online)

Zusammenfassung

1. Die Verhütung der Verbreitung von eingeschleppten Pockenfällen erheischt eine möglichst weitgehende Feiung der mit dem ersten Kranken in Berührung kommenden Personen, insbesondere also der ärztlichen, pflegerischen und übrigen Angestellten der Krankenhäuser. 2. Die Dauer des Pockenschutzes nach der Impfung ist im allgemeinen nicht so langdauernd, als man früher angenommen hat. 3. Etwa 2/3 des deutschen Volkes haben heute keinen genügenden Pockenschutz durch Vakzination. Es sind daher alle übrigen Maßnahmen heranzuziehen, mit denen man Seuchen erfahrungsgemäß mit Erfolg verhüten und unterdrücken kann. 4. Das gesamte Heil-, Pflege- und sonstige Personal von Krankenhäusern ist beim Eintritt in den Dienst und sodann alle 3 Jahre gegen Pocken zu impfen.

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