Dtsch Med Wochenschr 1997; 122(28/29): 912-915
DOI: 10.1055/s-0029-1233715
Arztrecht

© 1997 by Georg Thieme Verlag, Stuttgart

Die Einwilligung in der medizinischen Forschung und ihr Widerruf[1]

H.-D. Lippert
  • Blaustein
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Publication Date:
06 July 2009 (online)

Zusammenfassung

Kranke Menschen, können ebenso wie gesunde als Patienten oder Probanden der medizinischen Forschung dienen. Dies kann im Rahmen klinischer Prüfungen von Arzneimitteln oder Medizinprodukten der Fall sein, aber auch bei anderen wissenschaftlichen Fragestellungen, die sich nur durch Forschung am Menschen beantworten lassen. Entsprechend Abschnitt 1.9 der Deklaration von Helsinki dürfen nur Patienten und Probanden einbezogen werden, die nach entsprechender Aufklärung in die Aufnahme in ein Forschungsprojekt eingewilligt haben. Dabei werden sie darauf aufmerksam gemacht, daß sie ihre Einwilligung jederzeit frei und ohne Begründung widerrufen können. Zur Einwilligung in den medizinischen Heileingriff gibt es ausreichend Schrifttum und Rechtsprechung (1). Zum Widerruf dieser Einwilligung und dessen Auswirkungen auf den Patienten, den Probanden und das Forschungsprojekt gibt es wenig Literatur. Im folgenden soll dieser Frage nachgegangen werden.

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