Dtsch Med Wochenschr 1996; 121(34/35): 1070-1071
DOI: 10.1055/s-0029-1233825
Arztrecht

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Beweislast beim Verlust von Krankenunterlagen – Urteil des Bundesgerichtshofs vom 21. 11. 1995

Hans-Jürgen Rieger
  • Karlsruhe
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Publication Date:
21 August 2009 (online)

Zusammenfassung

Die Beweislast im Arzthaftpflichtprozeß betrifft die Frage, welche Partei für eine rechtserhebliche und im Falle des Bestreitens beweisbedürftige Tatsache Beweis antreten muß und damit auch das Risiko des Unterliegens im Prozeß trägt, wenn eine Aufklärung nicht möglich ist (1). Grundsätzlich gelten auch im Arzthaftpflichtprozeß die allgemeinen Beweislastregeln. Das heißt, der Patient, der den Arzt wegen eines Behandlungsfehlers auf Schadensersatz in Anspruch nimmt, hat die klagebegründenden Tatsachen (objektive Sorgfaltspflichtverletzung, Kausalzusammenhang zwischen Sorgfaltspflichtverletzung und eingetretenem Schaden, Verschulden des Arztes) darzulegen und im Bestreitensfalle zu beweisen.

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