intensiv 2009; 17(4): 208
DOI: 10.1055/s-0029-1235144
Recht

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Dekubitusprophylaxe im Krankenhaus

Werner Schell
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Publication Date:
10 August 2009 (online)

Zusammenfassung

15.000 Euro Schmerzensgeld – zu dieser Zahlung verurteilte die für Arzthaftungsrecht zuständige 9. Zivilkammer des Landgerichts München I am 14.01.2009 die Stadt München als Trägerin eines Münchner Krankenhauses. Der Grund: zwei Druckgeschwüre infolge mangelnder Pflege. Damit wurde erneut bestätigt, dass unterbliebene oder mangelhafte Dekubitusprophylaxe-Maßnahmen im Zusammenhang mit einer stationären Versorgung schadensersatzrechtliche Folgerungen haben können.

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