Dtsch Med Wochenschr 1980; 105(32): 1107
DOI: 10.1055/s-0029-1237045
Arztrecht

© 1980 by Georg Thieme Verlag, Stuttgart

Pflicht des medizinischen Assistenzpersonals zur Verabreichung von Injektionen?

Hans-Jürgen Rieger
  • Karlsruhe
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Publication Date:
28 July 2009 (online)

Zusammenfassung

Die Frage, ob das medizinische Assistenzpersonal zur Verabreichung von Injektionen berechtigt ist, wurde in der Vergangenheit viel diskutiert. Richtiger Ansicht nach handelt es sich bei Injektionen um Eingriffe, die ärztliches Wissen und ärztliche Erfahrung voraussetzen und daher zum Aufgabengebiet und Verantwortungsbereich des Arztes gehören. Nur der Arzt kann daher Injektionen anordnen. Mit ihrer Durchführung im Rahmen seiner Anordnung darf er das medizinische Assistenzpersonal beauftragen, soweit es die hierfür erforderlichen besonderen Kenntnisse und Erfahrungen besitzt und die Art des Eingriffs nicht das persönliche Handeln des Arztes erfordert (1).

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