Dtsch Med Wochenschr 1980; 105(39): 1338-1339
DOI: 10.1055/s-0029-1237064
Arztrecht

© 1980 by Georg Thieme Verlag, Stuttgart

Probleme bei der Anordnung der Blutentnahme nach § 81 a StPO

H.-D. Lippert
  • Blausteln
Further Information

Publication History

Publication Date:
28 July 2009 (online)

Zusammenfassung

Periodisch, meist anläßlich eines spektakulären Einzelfalles, wird die Frage aufgeworfen, ob ein Arzt verpflichtet ist, eine Blutentnahme nach § 81 a StPO vorzunehmen, unter welchen Umständen er die Entnahme verweigern darf oder zu ihrer Vornahme nicht berechtigt ist und welche straf-, beamten- und (oder) arbeitsrechtlichen Folgen sein Verhalten nach sich ziehen kann. Wie sehr dabei die Meinungen auseinandergehen, zeigen die kürzlich zwischen Baur und Slegmund-Schultze sowie die zwischen Narr und Berensmann äusge-tragenen Kontroversen (1).

    >