Hebamme 2010; 23(1): 57-62
DOI: 10.1055/s-0030-1248883
Service
Steuertipps
© Hippokrates Verlag in MVS Medizinverlage Stuttgart GmbH & Co. KG

Steuertipps für freiberuflich tätige Hebammen

Ulrich Schröder1
  • 1Dipl.-Finanzwirt (FH), Herford
Further Information

Publication History

Publication Date:
24 March 2010 (online)

Eine alljährlich auftretende lästige Arbeit steht nun wieder kurz bevor: die Erstellung und Abgabe der Einkommensteuererklärung. Diese ist nach gesetzlicher Vorschrift bis zum 31. Mai eines jeden Jahres abzugeben. Es sei denn, Sie haben einen Steuerberater mit der Erstellung beauftragt, dann verlängert sich die Frist bis zum 31. Dezember. In diesem Beitrag gibt ein erfahrener Finanzbeamter Tipps und Hilfestellungen für die Erstellung der Einkommensteuererklärung.

Anschrift des Autors:

Ulrich Schröder

Südsteig 25

32052 Herford

Email: uli.schroeder@web.de

    >