physiopraxis 2012; 10(03): 14-17
DOI: 10.1055/s-0032-1309073
physiopolitik
© Georg Thieme Verlag Stuttgart - New York

Gesprächsstoff


Subject Editor:
Further Information

Publication History

Publication Date:
16 March 2012 (online)

Rezepte Gegen Bezahlung – Unlautere Tricks

Am 17. Februar 2012 sorgte der Artikel „Wenn Kooperation zur Korruption wird“ aus der Ärzte Zeitung für Aufsehen. Dort war zu lesen, dass sich ein niedergelassener Arzt bei der Ausstellung einer Physiotherapieverordnung nicht rechtmäßig verhielt: Der Mediziner verschrieb einer Patientin Physiotherapie und verwies sie zum Therapeuten im selben Haus. Doch die Patientin wollte einen anderen Therapeuten aufsuchen. Darauf konterte der Arzt, dass sie dann weniger Anwendungen verschrieben bekäme und gar nicht erst wegen einer neuen Verordnung zu ihm kommen bräuchte. Die Patientin ließ sich das wohl nicht gefallen und beschwerte sich. Dem Bericht zufolge landete der Fall bei der Arbeitsgruppe gegen Abrechnungsbetrug (argab). Die Initiative von 13 Betriebskrankenkassen geht Hinweisen auf Betrug nach, bringt diese bei Verdacht zur Strafanzeige und fordert eine Schadensregulierung ein. Sie möchte für mehr Transparenz und Ehrlichkeit im Gesundheitswesen sorgen (www.argab.de).

Andere gesetzliche Krankenkassen haben einen Korruptionsbeauftragten, an den sich die Kassenmitglieder und auch Leistungserbringer bei Verdacht auf Betrug wenden können. Der Fachmann für Korruptes verfährt mit Hinweisen wie die argab. Der ZVK Landesverband Baden-Württemberg ermutigt dazu, bei unlauteren Vorkommnissen Anzeige zu erstatten. Er kenne solche Fälle mehr als genug. Aktuell berichtet er von einem Fall in Freiburg, bei dem der Arzt anscheinend für jedes von ihm ausgestellte Rezept 15 Prozent des Rezeptwertes wollte. Mag man der argab-Leiterin Holle Grote glauben, verhalten sich aber die meisten Ärzte korrekt.

ba