retten! 2012; 1(3): 238
DOI: 10.1055/s-0032-1321977
kurz knapp knackig
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Meldung – Referentenentwurf zum neuen Rettungsassistentengesetz

Thomas Waskow
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Publication Date:
19 July 2012 (online)

Ende Mai war es endlich soweit: Das Bundesministerium für Gesundheit hat den Referentenentwurf für das neue Rettungsassistentengesetz vorgestellt. Da die neue Berufsbezeichnung aber Notfallsanitäter lauten soll, heißt das Gesetz nun Notfallsanitätergesetz (NotSanG). Wie wir in der letzten Ausgabe von retten! 2/12 berichtet haben, arbeiteten Experten von Ländern, Fachverbänden und Hilfsorganisationen für den Gesetzentwurf zusammen.

Das Ergebnis des Referentenentwurfs:

  • Die Ausbildung soll 3 Jahre dauern und unterscheidet sich aufgrund neuer Inhalte wesentlich von der bisherigen Ausbildung zum Rettungsassistenten.

  • Durch eine klare Regelung der Aufgaben des Notfallsanitäters soll mehr Rechtssicherheit gewährleistet werden. Das betrifft insbesondere die Übernahme ärztlicher Aufgaben, wie z. B. Medikamente verabreichen oder lebensrettenden Maßnahmen durchführen.

  • Voraussetzung für die Ausbildung soll mindestens ein Realschulabschluss sein.

  • Die Schulleitungen und Lehrkräfte brauchen einen Hochschulabschluss.

Für bisherige Rettungsassistenten sind Übergangsvorschriften vorgesehen. Diese schützen zum einen die bisherige Berufsbezeichnung und ermöglichen zum anderen eine Umschulung zum Beruf des Notfallsanitäters:

  • Die Übergangsregelung beträgt 5 Jahre ab Inkrafttreten des Gesetzes.

  • Um die zukünftigen Aufgaben eines Notfallsanitäters erfüllen zu können, sollen in dieser Zeit die Rettungsassistenten mit einer Berufserfahrung von

    • mind. 5 Jahren eine Ergänzungsprüfung absolvieren,

    • mind. 3 Jahren an einer 3-monatigen Ausbildung sowie einer Ergänzungsprüfung teilnehmen und

    • < 3 Jahren eine 6-monatige Ausbildung sowie eine Ergänzungsprüfung abschließen.

Darüber hinaus soll eine Ausbildungsvergütung den Beruf des Notfallsanitäters attraktiver machen. Der Ausbildungsvertrag wird sich an den Regelungen des Krankenpflegegesetzes orientieren.

retten! hält Sie weiter auf dem Laufenden und berichtet in der nächsten Ausgabe über die Stellungnahmen der Verbände, die bis Ende Juni eingereicht werden konnten – es bleibt spannend.