Aktuelle Kardiologie 2012; 1(04/05): 331-332
DOI: 10.1055/s-0032-1329474
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Bundesgerichtshof – Keine Strafbarkeit von Vertragsärzten wegen Bestechlichkeit

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Publication Date:
15 October 2012 (online)

Nun ist es rechtskräftig: seit vielen Monaten warten insbesondere Vertragsärzte, Pharma-Unternehmen, Staatsanwaltschaften und Anwälte auf eine Entscheidung aus Karlsruhe, die endgültig klären sollte, ob Vertragsärzte wegen Bestechlichkeit strafrechtlich belangt werden können. Nein, so der Große Senat für Strafsachen am Bundesgerichtshof (BGH) in seinem Beschluss vom 29.3.2012 (Az. GSSt 2/11).