JuKiP - Ihr Fachmagazin für Gesundheits- und Kinderkrankenpflege 2013; 2(03): 116-117
DOI: 10.1055/s-0033-1347944
Praxis
Georg Thieme Verlag KG Stuttgart · New York

Auch Minderjährige haben ein Recht auf „Schweigen“

Christoph Bork
1   WEIMER | BORK – Kanzlei für Medizin- & Strafrecht, Frielinghausstr. 8, Bochum, Phone: Telefon: 0234/60 49 11 92
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Publication Date:
14 June 2013 (online)

Zusammenfassung

Die Auseinandersetzung mit besorgten Eltern gehört für Gesundheits- und Kinderkrankenpflegende zum Alltag. Was aber, wenn der minderjährige Patient ausdrücklich untersagt hat, seine Eltern über seinen genauen Zustand zu informieren? Was hat Vorrang: das Interesse des Jugendlichen an Geheimhaltung oder das Sorgerecht der Eltern? Unser Rechtsexperte Christoph Bork klärt über die Besonderheiten der Schweigepflicht auf.