Z Gastroenterol 2014; 52(6): 618-619
DOI: 10.1055/s-0033-1362553
Der bng informiert
© Georg Thieme Verlag KG Stuttgart · New York

Konkrete Schritte für die Darmkrebsvorsorge – Mannheimer Erklärung

Further Information

Publication History

Publication Date:
23 June 2014 (online)

Der Berufsverband der niedergelassenen Gastroenterologen (bng) schließt sich der „Zielgruppenspezifische Bevölkerungsinformation zur Darmkrebsvorsorge und -früherkennung“ an, die am 26. Februar 2014 von der Stiftung LebensBlicke (vertreten durch Prof. J. F. Riemann), der Universitätsmedizin Mannheim (vertreten durch Prof. M. Ebert) und dem Deutschen Krebsforschungszentrum (vertreten durch Prof. O. D. Wiestler) initiiert und unterzeichnet worden ist.

Präambel

Krebserkrankungen stellen in Deutschland die zweithäufigste Todesursache dar. Aufgrund des demographischen Wandels ist von einer Zunahme der Krebsneuerkrankungen auszugehen. Der Darmkrebs ist nach wie vor eine relevante und häufige Erkrankung. Prävention wird daher zunehmend ein zentraler Baustein der onkologischen Versorgung. Wissenschaftliche Untersuchungen zeigen, dass Vorsorge und Früherkennung effektiv und wirksam sind.

In einer gemeinsamen Erklärung wenden sich die Stiftung LebensBlicke, die Universitätsmedizin Mannheim und das Deutsche Krebsforschungszentrum daher an die Fachöffentlichkeit mit dem Ziel, die informierte Entscheidung der Bürgerinnen und Bürger zu fördern und die Inanspruchnahme der Darmkrebsvorsorge und -früherkennung zu verbessern.

Das 2013 in Kraft getretene Krebsfrüherkennungs- und -registergesetz (KFRG) legt mit der Einführung eines organisierten Einladungsverfahrens die Grundlage für die Förderung der informierten Entscheidung, der Optimierung ausgewogener Information, Aufklärung sowie Durchführung und Evaluation der Darmkrebsvorsorge und -früherkennung. Die Mannheimer Erklärung fordert konkrete Schritte, die zu einer zeitnahen und umfassenden Umsetzung dieser und weiterer Maßnahmen führen sollen.


#

Forderungen

  • Alle Anspruchsberechtigten sollen einen einfachen Zugang zu qualitätsgesicherten, zeit- und wohnortnahen Darmkrebsvorsorge- und -früherkennungs-Untersuchungen haben.

  • Alle Anspruchsberechtigten haben das Recht auf eine ausgewogene Aufklärung über Chancen und Risiken der Darmkrebsvorsorge und -früherkennung, die eine informierte Entscheidung ermöglicht.

  • Die im KFRG geregelte umfassende und verständliche Information der Anspruchsberechtigten über Chancen und Risiken, Nutzen und Schaden der Darmkrebsvorsorge und -früherkennung sollte zeitnah umgesetzt werden.

  • Das ärztliche Beratungsgespräch zur Information über die Darmkrebsvorsorge und -früherkennung sollte qualifiziert, strukturiert und auf der Grundlage aktueller Empfehlungen (z. B. S3-Leitlinie) erfolgen.

  • Für die qualifizierte ärztliche Beratung in der Darmkrebsvorsorge und -früherkennung sollen Angebote zur Aus-, Fort- und Weiterbildung geschaffen werden.

  • Qualitätsgesicherte Informationen und Beratung über die Darmkrebsvorsorge und -früherkennung sollen zielgruppengerecht, gender- und kultursensibel sein sowie Risikogruppen berücksichtigen.

  • Die Darmkrebsvorsorge und -früherkennung muss von dafür qualifizierten Ärztinnen und Ärzten durchgeführt werden. Hierfür hat sich die Befunddokumentation des Zentralinstituts für die kassenärztliche Versorgung zur Qualitätssicherung bewährt und sollte fortgeführt werden. Die im Rahmen der Qualitätssicherung gewonnenen Erkenntnisse dienen auch der informierten Entscheidung der Bürgerinnen und Bürgern.

  • Die vorgesehene Evaluation der Darmkrebsvorsorge und -früherkennung im Hinblick auf Inzidenz, Mortalität und Häufigkeit von Intervallkarzinomen soll mit Hilfe der Krebsregister der Länder umgesetzt werden.

  • Im Interesse einer einheitlichen Information der Anspruchsberechtigten werden die an der Beratung zur Darmkrebsvorsorge und -früherkennung beteiligten Institutionen / Einrichtungen aufgefordert, konsentierte Kennzahlen für eine informierte Entscheidung zusammen zu stellen.

  • Im Rahmen des anstehenden Präventionsgesetzes muss die Darmkrebsvorsorge und -früherkennung noch intensiver in das betriebliche Gesundheitsmanagement eingebunden werden.

  • Alle im Rahmen von Evaluation und Qualitätsmanagement erhobenen Daten sind anonymisiert der Öffentlichkeit, Kostenträgern, Entscheidern im Gesundheitswesen, anderen Leistungserbringern sowie den Anspruchs-berechtigten für eine informierte Entscheidung zugänglich zu machen.

  • Im Rahmen des vorgesehenen Innovations- und Versorgungsforschungsfonds des G-BA sollen auch die Weiterentwicklung der Darmkrebsvorsorge und -früherkennung, einschließlich der risikoadaptierten Darmkrebsvorsorge und -früherkennung, gefördert werden.

Presseerklärung der Stiftung Lebensblicke


#