Im OP 2015; 05(03): 143
DOI: 10.1055/s-0035-1549428
DBOTA
Georg Thieme Verlag KG Stuttgart · New York

Mitteilungen für die Mitglieder des Deutschen Berufsverbands Operationstechnischer Assistenten

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Publication Date:
23 April 2015 (online)

Liebe Mitglieder,

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mit dem am 26. Februar 2013 in Kraft getretenen Patientenrechtegesetz (PRG) werden insbesondere das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) und das Sozialgesetzbuch (SGB) V modifiziert. Ziel des Patientenrechtegesetzes ist es, laut Bundesregierung, die Position der Patientinnen und Patienten gegenüber Leistungserbringern im Gesundheitswesen zu stärken [1]. Dies war ein wichtiger Schritt zur Stärkung der Autonomie der Patienten.

Sabine Weber, Fachbeirätin des DBOTA, hat im nachfolgenden Artikel zusammengefasst, welche Konsequenzen und Maßnahmen durch die Empfehlung der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) zur Ausbildung und Prüfung von Operationstechnischen (OTA) und Anästhesietechnischen Assistentinnen und Assistenten (ATA) vom 17. September 2014 abzuleiten sind.

Wir sehen es als unsere Aufgabe, Handlungsempfehlungen für OTA-Schulen zu entwickeln, die klären, wie künftig mit der Aufklärung des Patienten für die praktische Prüfung zu verfahren ist. In diesem Sinne wünsche ich mir einen konstruktiven Austausch und verbleibe mit kollegialen Grüßen

Benny Neukamm
OTA (DKG), Vorstandsvorsitzender DBOTA
Redaktion DBOTA
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