Aktuelle Kardiologie 2015; 4(05): 326-327
DOI: 10.1055/s-0035-1552359
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Georg Thieme Verlag KG Stuttgart · New York

Praxisrecht – Regierungsentwurf des Gesetzes zur Bekämpfung der Korruption im Gesundheitswesen vom 29. Juli 2015: Änderungen nach Kritik!

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Publication Date:
05 November 2015 (online)

Am 29.07.2015 hat das Bundeskabinett einen Gesetzesentwurf gegen Korruption im Gesundheitswesen verabschiedet. Dieser sieht mit §§ 299a, 299b E-StGB die Einführung der Straftatbestände der Bestechlichkeit und Bestechung für Ärzte und Angehörige anderer Heilberufe und deren Verankerung im Kernstrafrecht (StGB) nunmehr vor. Der zuletzt vorgebrachte Referentenentwurf ist das Ergebnis eines Gesetzgebungsprozesses, der bereits in der 17. Legislaturperiode begann. Während anfangs unklar war, ob eine Regelung im SGB V oder im StGB vorgenommen werden soll, ist mit dem Referentenentwurf eine Festlegung auf das Kernstrafrecht getroffen worden.