Laryngorhinootologie 2015; 94(07): 464-466
DOI: 10.1055/s-0035-1554656
Gutachten+Recht
© Georg Thieme Verlag KG Stuttgart · New York

Aus der Gutachtenpraxis: Gehörschaden durch Hundegebell?

From the Expert’s Office: Noise Induced Hearing Loss by Dog-barking?
T. Brusis1
,
E. F. Meister2
Further Information

Publication History

Publication Date:
30 June 2015 (online)

Einleitung

Im täglichen Leben wirken auf den Menschen immer mal laute Geräusche ein, die oft unerwartet auftreten und als unangenehm empfunden werden. In Einzelfällen führen derartige Ereignisse später zu juristischen Auseinandersetzungen. Dies passiert insbesondere dann, wenn die Betreffenden behaupten, einen Gehörschaden erlitten zu haben.

Auffälligerweise gibt es derartige Vorwürfe gehäuft im Spannungsverhältnis zwischen Lehrer und Schüler, wie z. B. ein angebliches Knalltrauma mit Hörminderung/Tinnitus und Hyperakusis durch Zu-Boden-Fallen-Lassen eines schweren Buches auf den harten Boden eines Klassenzimmers, durch das heftige Schleudern eines Rollenstuhls gegen den Heizkörper eines Klassenraums, durch das kraftvolle Zertreten eines leeren Tetrapak-Getränkekartons während des Unterrichts [1], durch einen besonders lauten Schrei mit beleidigendem Inhalt – direkt ins Ohr eines Lehrers, durch das laute Flurtelefon im Gang eines Möbelhauses, durch eine Pausenklingel in einem Schulflur, durch das Knallen einer Peitsche beim sog. Goaßlschnalzen [2], durch das Quicken von Schweinen während der Fütterung [3] usw.

Derartige Vorkommnisse werden von den Betroffenen nicht immer als Scherz, sondern in Einzelfällen auch als körperlicher Angriff empfunden. Auch wenn die subjektiv empfundene Lautheit schmerzhaft sein kann, reicht die tatsächliche Lautstärke in keinem Fall aus, einen Innenohrschaden hervorzurufen [4]. Auch das Hundegebell kann zu einer Lärmbelästigung führen, die zu nachbarschaftlichen Auseinandersetzungen bis zu gerichtlichen Verfahren führen kann. Bei den folgenden beiden Fällen hat es sich nicht nur um eine Belästigung gehandelt, vielmehr hatten die Antragsteller behauptet, einen Gehörschaden erlitten zu haben.

1 Prof. Dr. med. T. Brusis
Institut für Begutachtung
Dürener Straße 199–203
50931 Köln
prof-brusis@t-online.de


2 E. F. Meister
Klinik für Hals-, Nasen-, Ohrenheilkunde
Klinikum St. Georg gGmbH Leipzig
Akademisches Lehrkrankenhaus der Universität Leipzig
prof-brusis@t-online.de


 
  • Literatur

  • 1 Stüttem J, Paulsen R, Brusis T. Aus der Gutachtenpraxis: Knalltrauma durch das Zerplatzen eines Getränkekartons?. Laryngo-Rhino-Otol 2012; 91: 717-719
  • 2 Waldfahrer F, Leistner P, Brusis T. Aus der Gutachtenpraxis: Kann Goaßlschnalzen ein Knalltrauma auslösen?. Laryngo-Rhino-Otol 2011; 90: 431-433
  • 3 Brusis T, Michel O. Aus der Gutachtenpraxis: Besonderheiten bei der Begutachtung von Landwirten bei Verdacht auf Lärmschwerhörigkeit. Laryngo-Rhino-Otol 2013; 92: 611-613
  • 4 Feldmann H, Brusis T. Das Gutachten des Hals-Nasen-Ohren-Arztes. 7. Aufl. Thieme Verlag; 2012
  • 5 Michel O, Brusis T. Zur Bewertung von Tinnitus in der privaten Unfallversicherung. Laryngo-Rhino-Otol 2007; 86: 27-36
  • 6 Schottke H. Umwelthygienische Probleme bei der Einordnung von Hundezuchtanlagen/Tierheimen. Hrsg Landesgesundheitsamt Mecklenburg-Vorpommern. Eigenverlag; 2003
  • 7 Liedtke M. Akute Gehörschäden durch extrem hohe Schalldruckpegel. HNO 2010; 58: 106-109