retten! 2015; 4(05): 391
DOI: 10.1055/s-0036-1571290
kurz knapp knackig
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Meldung – DRF unterstützt Einschränkung der Drohnennutzung

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Publication Date:
12 January 2016 (online)

Die DRF Luftrettung begrüßt den Vorstoß von Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt, die Nutzung von Drohnen zu regulieren. Nach seinen Plänen sollen privat genutzte Drohnen zukünftig registriert werden, um den Eigentümer identifizieren zu können. Außerdem sollen Drohnenflüge in Wohngebieten, über Bundesfernstraßen, Eisenbahnlinien, Unglücksorten, Einsatzgebieten der Polizei oder Industrieanlagen verboten werden. Für den Betrieb gewerblicher Drohnen sollen darüber hinaus luftrechtliche Kenntnisse vorgeschrieben werden („Drohnen-Führerschein“).

Dr. Hans Jörg Eyrich, Vorstand der DRF Luftrettung, erklärt, warum er eine Regulierung der Drohnennutzung für nötig hält:

„Drohnen stellen eine erhebliche Gefahr im Luftverkehr dar. Insbesondere Rettungshubschrauber, die bei Notfalleinsätzen auf Straßen, Parkplätzen, Sportflächen oder Wiesen landen müssen, sind durch den leichtsinnigen Einsatz von Drohnen gefährdet.“ Viele Nutzer wüssten nicht, dass Drohnen nur in Sichtweite geflogen werden dürfen und sich nähernden Luftfahrzeugen sofort ausweichen müssen. Eyrich betont: „Ein Zusammenstoß von Drohne und Rettungshubschrauber gefährdet Leben!“

Die Besatzungen der DRF Luftrettung wurden bei Rettungseinsätzen bereits durch private Drohnen behindert. Die Organisation warnt deshalb vor der wachsenden Gefahr, die durch Drohnen für die Luftrettung in Deutschland entsteht.

Nach einer Pressemitteilung der DRF Luftrettung

grr