Klinik Einkauf 2019; 01(03): 53-54
DOI: 10.1055/s-0039-1697761
Recht
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Rahmenverträge: Das bedeutet die Entscheidung des EuGH für den Klinikeinkauf

Heiner Osterhues
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Publication Date:
04 September 2019 (online)

Die neue europäische Rechtsprechung fordert den Einkauf in mehrerer Hinsicht: Bei Rahmenvereinbarungs-Ausschreibungen sollte die Klinik von Beginn an als Teilnehmer benannt werden und bei einem geplanten Wechsel der Einkaufsgemeinschaft muss analysiert werden, welche Rahmenvereinbarungen davon betroffen sein können. Bei Rahmenvereinbarungen müssen Einkäufer auch die Verbrauchswerte im Auge behalten und von Beginn das Für und Wider der Angabe von Höchstmengen in das Kalkül miteinbeziehen.