VPT Magazin 2020; 06(03): 16-18
DOI: 10.1055/s-0040-1708905
Prävention

Änderung Anbieterqualifikation für ZPP Präventionskurse

Zusammenfassung

Der GKV-Leitfaden-Prävention sieht eine Neuregelung der Kursleiterqualifikation für Präventionskurse gem. § 20 SGB V vor (wir berichteten in VPT-MAGAZIN 9/2019). Ab dem 01.10.2020 werden fachliche Mindeststandards geprüft, d. h. es sind nicht mehr ausschließlich die beruflichen Abschlüsse entscheidend. Die Mindeststandards müssen in detaillierten Unterlagen zu den Ausbildungsinhalten nachgewiesen werden. Wir haben nachgehakt, was das für Therapeuten konkret bedeutet.



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Article published online:
16 March 2020

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