Rehabilitation (Stuttg) 2017; 56(03): 154-156
DOI: 10.1055/s-0043-101726
Recht – Meinung – Management
© Georg Thieme Verlag KG Stuttgart · New York

Hilfsmittelversorgung in der Rehabilitation aus rechtlicher Sicht

Ein Überblick über Kostenträger, Leistungserbringer, Kostenübernahme und Verfahren
Further Information

Publication History

Publication Date:
09 June 2017 (online)

Die Hilfsmittelversorgung gehört sowohl in die stationäre als auch die nachstationäre und ambulante Rehabilitation. Je nach Kostenträger können die Leistungsansprüche und Verfahren durchaus unterschiedlich sein. En gros werden Krankenkasse, Berufsgenossenschaft oder Rentenversicherung als Kostenträger zuständig sein. Im Einzelfall kann dies auch die Bundesagentur für Arbeit, eine private Kranken- oder Krankenzusatzversicherung, die Beihilfe für Beamte oder sogar das Sozialamt bei nicht versicherten Personen sein. Aktuell sind auch die zuständigen Behörden nach dem Asylbewerberleistungsgesetz in Betracht zu ziehen, welche jeweils von den Bundesländern für deren Geltungsbereich festgelegt werden. Zudem sind Pflegehilfsmittel abzugrenzen, welche zulasten der jeweiligen Pflegekassen bei den teilweisen gleichen Stellen versorgt werden. Hier soll nur auf einige der Kostenträger eingegangen werden.