ZWR - Das Deutsche Zahnärzteblatt 2017; 126(10): 524-525
DOI: 10.1055/s-0043-118522
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Die validierte Aufbereitung von Medizinprodukten – Teil I: die Voraussetzungen

Kurt Varrentrapp
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Publication Date:
24 October 2017 (online)

Als Zahnarzt schulden Sie die Leistung und nicht den Erfolg. Ist ein Patient der Meinung, Ihnen sei bei der Behandlung ein Fehler unterlaufen, liegt die Beweislast beim Patienten. Ganz anders sieht es jedoch aus, wenn die Frage nach dem Nachweis einer validierten Instrumentenaufbereitung gestellt wird. Die Aufbereitung zählt juristisch zum Bereich des „vollbeherrschbaren Risikos“ und hier greift die Beweislastumkehr zugunsten des Patienten. Sie müssen beweisen, dass jeder Schritt Ihrer Aufbereitung erfolgreich war und dokumentiert wurde.