Z Gastroenterol 2017; 55(10): 1067-1068
DOI: 10.1055/s-0043-120005
Der bng informiert
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bng setzt in Dresden prägende Akzente

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Publication Date:
11 October 2017 (online)

Rund 140 bng-Mitglieder haben sich am 14. September auf der Mitgliederversammlung beim deutschen Viszeralmedizinerkongress in Dresden über die berufspolitischen Aktivitäten ihres Verbandes informieren lassen und anschließend mit großer Geschlossenheit PD. Dr. Bernd Bokemeyer bei seiner Kandidatur für die Präsidentschaft 2021 unterstützt. Letztlich setzte sich zwar mit Prof. Dr. T. Frieling der Kandidat der ALGK durch, doch mit 159 von 337 Stimmen hat Dr. Bokemeyer ein bemerkenswertes Zeichen für die Präsenz der niedergelassenen Magen-Darm-Ärzte in der wissenschaftlichen Fachgesellschaft gesetzt.

Die zunehmende Bedeutung und Kompetenz der niedergelassenen Ärzte, die rund ein Fünftel der DGVS-Mitglieder stellen, fand seinen Niederschlag in der Tatsache, dass sehr viele bng-Mitglieder die Leitung von fachspezifischen Sitzungen übernommen oder selbst Vorträge gehalten haben. Sowohl die Mitglieder des Vorstandes als auch die in Fachgruppen und Regionalgruppen engagierten Kollegen haben damit dafür gesorgt, dass die Interessen ihrer Berufsgruppe in angemessener Weise im Rahmen der Tagung berücksichtigt worden sind. Viel Aufmerksamkeit hat der Berufsverband auch seinem langjährigen Beiratsmitglied Dr. Albin Lütke zu verdanken, der als Vorsitzender der Sektion Endoskopie die in der Praxis tätigen Gastroenterologen auf allen Ebenen repräsentiert hat.

Der bng-Vorsitzende Dr. Albert Beyer konnte in seinem Vorstandsbericht weiterhin steigende Mitgliederzahlen vermelden. Derzeit sind 1083 niedergelassene Magen-Darm-Ärzte mit leicht zunehmendem Frauenanteil im bng organisiert. Der überwiegende Anteil der Mitglieder ist in Gemeinschaftspraxen tätig. Die Einzelpraxis – ein Modell, das von der Politik bereits seit Jahren als totgesagt gilt – stellt jedoch in puncto Produktivität und Kosteneffizienz unverändert die zweitstärkste Säule der niedergelassenen Magen-Darm-Ärzte mit zuletzt noch steigendem Anteil dar. Ausführlich ging Dr. Beyer auf die EBM-Reform ein, die nach letzten Prognosen und mehrfacher Verschiebung Anfang 2019 umgesetzt werden soll. Er dämpfte die Hoffnung auf Zuwächse im Zuge dieser Überarbeitung und verwies auf die von Seiten der Kostenträger vorgegebene Prämisse der Kostenneutralität. Er erläuterte ausführlich die systemimmanenten Schwierigkeiten bei den intensiven Bemühungen, neue Leistungen in den EBM einzuführen. Er zeigte grundsätzliche Hürden auf, öffnete aber auch Aussichten auf Wege, die dennoch zum Erfolg führen können. Er ging dabei insbesondere auf die Problematik der Sachkostenerstattung von Einmalmaterial, die Abbildung neuer Leistungen und die Rückvergütung gestiegener Aufwendungen in den Bereichen Sedierung und Hygiene ein. Darüber hinaus schlägt der bng-Vorstand vor, aus der Grundpauschale kostenneutral eine „Chronikerpauschale“ auszugliedern, um einerseits die Behandlung komplexer Fälle etwa von CED- oder Hepatitis-Patienten besser abbilden zu können und andererseits ein Mittel an die Hand zu geben, Regressandrohungen durch Darstellung von Praxisbesonderheiten abwehren zu können.

Weitere Themen waren die bng-Beteiligung an der Weiterentwicklung der GOÄ, die Einstufung der Sedierungsassistenz als delegierbare Leistung sowie die Verbandsstrategie bei der Erstattung von Einmalmaterialien. Wichtig für die Praxis: Der hygienebeauftragte Arzt scheint vom Tisch zu sein. Die Zuständigkeit für die Einstufung, welche Einrichtungen als „Einrichtungen des ambulanten Operierens“ zu definieren sind, lag bislang bei den Ländern, die sich zum Teil nicht sachgerecht auf die Definition der Leistungen des ambulanten Operierens und anderer stationsersetzenden Leistungen im SGB V zurückgezogen haben. Dies führte dazu, dass Einrichtungen, in denen Koloskopien durchgeführt werden, als Einrichtungen des ambulanten Operierens definiert wurden. Jetzt hat der Bundesgesetzgeber erfreulicherweise die Definitionshoheit dem RKI übertragen, das die Grundlage für eine einheitliche Regelung schaffen wird. Prof. Dr. Birgit Kallinowski, Mitglied des bng-Beirats, ist Mitglied im zuständigen RKI-Gremium und wird die Änderungen begleiten.

Abschließend ging das ehemalige Vorstandsmitglied Dr. Thomas Eisenbach auf die bng-Initiative Familiärer Darmkrebs ein. Er betonte, dass es sich um das Projekt der niedergelassenen Ärzte für die kommenden Jahre handelt, mit dem die Berufsgruppe ihre Zuständigkeit für ambulante Vorsorgeleistungen unterstreicht. Dank des Engagements von PD Dr. Christoph Schmidt ist es gelungen, innerhalb kürzester Zeit ein Konzept auf die Beine zu stellen, das eine für bng-Mitglieder kostenlose MFA-Fortbildung umfasst. Die ersten Schulungen sind bereits gelaufen, zurzeit werden bundesweit ständig neue Kurse auf die Beine gestellt. Jetzt kommt es darauf an, dass die Kollegen das Projekt annehmen und vor dem Hintergrund ähnlicher, aber bei weitem nicht so ausgereifter, stationär dominierter Konkurrenzprojekte darin das Zukunftspotenzial für die Sicherung der niedergelassenen gastroenterologischen Tätigkeit erkennen.