Dtsch Med Wochenschr 2018; 143(03): 213
DOI: 10.1055/s-0044-100379
Mitteilungen der DGIM
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Bundesverfassungsgericht erklärt Numerus Clausus für teilweise verfassungswidrig

Deutsche Gesellschaft für Innere Medizin begrüßt das Urteil
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Publication Date:
06 February 2018 (online)

Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe, den Numerus Clausus für das Studium der Humanmedizin auszusetzen, unterstützen Experten der Deutschen Gesellschaft für Innere Medizin e. V. (DGIM) – nicht nur, um dem drohenden Ärztemangel entgegenzuwirken. Den Herausforderungen der Zukunft könne und müsse die Medizin mit Personal entgegentreten, das sich durch breit aufgestellte persönliche und fachliche Fähigkeiten auszeichnet. Dies ließe sich mit der Abiturnote nur in Teilen abbilden.

Bisher war das Medizinstudium in Deutschland nur den Besten der Besten unter den Abiturienten vergönnt, ein Großteil der Bewerber schied bereits in der zentral geregelten Vorauswahl durch die Stiftung für Hochschulzulassung aus. Die Auswahl über den Numerus Clausus schränkte nicht nur die durch das Grundgesetz gewährte Berufsfreiheit ein, sie erschwerte es bisher auch, ausreichend Fachkräfte für den Arztberuf zu finden. Auch wenn der derzeitige Nachwuchsmangel Grund für die jetzige Initiative gewesen sein mag, ist am NC insbesondere die Eingrenzung auf gute schulische Leistungen problematisch. „Der Medizinerberuf ist geprägt von Menschlichkeit und persönlicher Motivation, beides kann eine Abiturnote nur eingeschränkt abbilden“, sagt Professor Dr. med. Dr. h. c. Ulrich R. Fölsch, Generalsekretär der DGIM aus Kiel. Viele der an unseren Universitäten ausgebildete Mediziner gehen auf dem Weg zum praktizierenden Arzt „verloren“, weil sie sich in der praktischen Patientenversorgung nicht wohl fühlen – sie treten nie eine Stelle in der stationären oder ambulanten Krankenversorgung an. Zudem begünstige der Numerus Clausus überproportional viele Frauen, die im Durchschnitt besser im Abitur abschneiden. „Wir brauchen in der Medizin Frauen ebenso wie Männer. Wenn wir die Auswahl der Studierenden verfeinern und neben schulischen Leistungen auch weitere Fähigkeiten wie Empathie und kommunikative Stärke abfragen, bin ich sicher, dass wir hier eine größere Diversität an menschlichen Qualitäten erreichen können. Das kommt sicherlich den künftigen Patienten zu Gute“, so Fölsch.

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Bisher erschwerte der Numerus Clausus vielen Abiturienten den Zugang zum Medizinstudium – das könnte sich durch die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts jetzt ändern. Bild: Fotolia / Andres Rodriguez

Die Entscheidung des BVG bringe jedoch auch mit sich, dass Universitäten sich nun darauf einstellen müssten, sich bei der Auswahl der Studierenden intensiver einzubringen. Vor allem sei es jetzt wichtig, dafür geeignete, standardisierte Kriterien zu entwickeln. „Als Deutsche Gesellschaft für Innere Medizin werden wir diesen Prozess intensiv begleiten, mit dem Ziel, die angehenden Mediziner mit Blick auf die künftigen Herausforderungen des Faches auszuwählen und auszubilden“, so Fölsch. Die Auswahl der Studierenden über den Numerus Clausus mit den herkömmlichen Kriterien hätte viele Jahre funktioniert, passe aber nicht mehr zu den heutigen Anforderungen an den Beruf.

DGIM Pressestelle