Orthopädie und Unfallchirurgie up2date 2006; 1(3): 251-267
DOI: 10.1055/s-2006-925352
Recht und Begutachtung
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Die ärztliche Behandlung aus juristischer Sicht

A.  P.  F. Ehlers,1 , H. Bitter1
  • 1Ehlers, Ehlers und Partner, München
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Publication Date:
31 May 2006 (online)

Das Recht geht nicht allein den Juristen an. Gerade auch dem Arzt müssen die rechtlichen Grundlagen seines Handelns bekannt sein. So findet sich in § 4 der Weiterbildungsordnung für die Ärzte Bayerns vom 24. April 2004 der Passus, dass die Weiterbildung „unter Berücksichtigung gebietsspezifischer Ausprägungen stets den Erwerb von Kenntnissen, Erfahrungen und Fertigkeiten in […] rechtlichen Grundlagen ärztlichen Handelns” beinhaltet. Nahezu wortgleich sind die Anforderungen in rechtlicher Hinsicht in der (Muster-)Weiterbildungsordnung der Bundesärztekammer (Arbeitsgemeinschaft der deutschen Ärztekammern) (Stand Mai 2005) formuliert. Dies legt einen entsprechenden juristischen Beitrag mit Zuschnitt auf die Ärzteschaft nahe.

Die ärztliche Behandlung aus juristischer Sicht ist ein weites Feld. Schon allein aus Platzgründen muss zwingend eine Schwerpunktbildung vorgenommen werden. Erfolgt die Veröffentlichung eines juristischen Beitrages in einer medizinischen Fachzeitschrift, gelten besondere Regeln: Es ist insbesondere danach zu fragen, welche rechtlichen Aspekte die den Heilberufen entstammende Leserschaft interessieren. Noch konkreter muss die Darstellung dann sein, wenn sich die Zeitschrift an eine bestimmte Fachrichtung dieser Leserschaft wendet. Insbesondere die Orthopäden und Unfallchirurgen sehen sich verstärkt der zivilrechtlichen Haftung ausgesetzt. Deshalb soll auf das materielle Arzthaftungsrecht das Hauptaugenmerk gerichtet werden. Danach folgt die Darstellung der Institute der Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen.

Dr. iur. Horst Bitter

Ehlers, Ehlers und Partner

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