Ultraschall Med 2006; 27(2): 185-187
DOI: 10.1055/s-2006-926622
Qualitätssicherung

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Qualitätsanforderungen an die DEGUM-Stufe I bei der geburtshilflichen Ultraschalldiagnostik im Zeitraum 19 bis 22 Schwangerschaftswochen

DEGUM Grade I Quality Standards in Obstetric Ultrasound Diagnosis During the 19th - 22nd Week of PregnancyK.-H Eichhorn1 , T. Schramm1 , R. Bald1 , M. Hansmann1 , U. Gembruch1
  • 1Zentrum f. Geburtsh. u. Frauenheilk., Abt. Geburtshilfe u. Pränat. Medizin, Universitätsklinikum Bonn
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Publication Date:
20 March 2006 (online)

Die frühzeitige pränatale Diagnose fetaler Erkrankungen, Entwicklungsstörungen und Fehlbildungen führt in vielen Fällen zu einer Senkung der perinatalen Mortalität und Morbidität. Da mehr als 80 % der betroffenen Feten keiner Risikogruppe angehören, kann dies nur über ein Ultraschallscreening erreicht werden, wie in den Mutterschaftsrichtlinien verankert. Im Screening auffallende Befunde werden in Zusammenarbeit mit speziell ausgebildeten und qualifizierten Untersuchern (DEGUM-Stufe II und III) abgeklärt (Mehrstufenkonzept). Wesentliche Voraussetzung für die Erfolge dieses Konzeptes ist die hohe Qualität der Ultraschallscreening-Untersuchungen speziell im Zeitraum 19 bis 22 Schwangerschaftswochen. Die hierzu in den Mutterschaftsrichtlinien definierten Mindestanforderungen entsprechen aber nicht mehr den heutigen Möglichkeiten, Erfordernissen und Erwartungen an ein Basisscreening im zweiten Trimenon. Auch sind sie unscharf definiert und lassen großen Raum für unterschiedliche Interpretationen. Mit den nun erarbeiteten Qualitätsanforderungen wird den Frauenärzten, die das Ultraschallscreening im zweiten Trimenon als DEGUM-Stufe-I-Untersucher durchführen, ein Schema zur Hand gegeben, in dem eine genaue Definition der Leistungsinhalte erfolgt.

Diese Empfehlungen für die DEGUM-Stufe-I-Untersuchung geht zwar über die Mindestanforderungen der derzeit gültigen Mutterschaftsrichtlinien hinaus, entspricht aber wesentlich besser den heutigen Möglichkeiten und Erfordernissen einer Ultraschalluntersuchung im zweiten Trimenon. Sie ermöglicht den qualifizierten Untersuchern der DEGUM-Stufe I, im Rahmen ihrer Tätigkeit eine hochwertige Ultraschallscreening-Untersuchung durchzuführen, die sich qualitativ von den Mindestanforderungen der derzeitig gültigen Mutterschaftsrichtlinien abhebt. Auch werden in diesen Empfehlungen die Anforderungen an die Beratung der Schwangeren im Rahmen der Ultraschalluntersuchungen definiert, ebenso die Voraussetzungen zum Erwerb der DEGUM-Stufe-I-Qualifikation.

Literatur

  • 1 Hansmann M. Nachweis und Ausschluss fetaler Entwicklungsstörungen mittels Ultraschallscreening und gezielter Untersuchung - ein Mehrstufenkonzept.  Ultraschall. 1981;  2 206-220
  • 2 Merz E. et al . DEGUM-Stufe I- Empfehlung zur „weiterführenden” sonographischen Untersuchung (= DEGUM-Stufe II) im Zeitraum 11 bis 14 Schwangerschaftswochen.  Ultraschall in Med. 2004;  25 218-220
  • 3 Merz E, Eichhorn K H, Hansmann M. et al . Qualitätsanforderungen an die weiterführende differenzial-diagnostische Ultraschalluntersuchung in der pränatalen Diagnostik (DEGUM-Stufe II) im Zeitraum 18 bis 22 Schwangerschaftswochen.  Ultraschall in Med. 2002;  23 11-12
  • 4 Rauskolb R, Pelz F J. Ultraschalldiagnostik im Rahmen der Schwangerenvorsorge. Stellungnahme der AG Medizinrecht der DGGG.  FRAUENARZT. 2004;  45 576-579
  • 5 Rempen A, Chaoui R, Kozlowski P. et al . Standards zur Ultraschalluntersuchung in der Frühschwangerschaft. Empfehlungen der DEGUM-Stufe III (Deutsche Gesellschaft für Ultraschall in der Medizin), Sektion Gynäkologie und Geburtshilfe, und der ARGUS (Arbeitsgemeinschaft für Ultraschalldiagnostik der DGGG).  Ultraschall in Med. 2001;  22 1-5
  • 6 Richtlinien des Bundesausschusses für Ärzte und Krankenkassen über die ärztliche Betreuung während der Schwangerschaft und nach der Entbindung („Mutterschaftsrichtlinien”) in der Fassung vom 10.12.1985 (veröffentlicht im Bundesanzeiger Nr. 60 a vom 27.3.1986), zuletzt geändert am 24.4.1998 (veröffentlicht im Bundesanzeiger Nr. 136 vom 25.7.1998). 

Prof. Dr. med. Ulrich Gembruch

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