intensiv 2006; 14(6): 298-301
DOI: 10.1055/s-2006-927342
Recht

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Patientenautonomie am Lebensende: Ernährung eines Wachkomapatienten gegen dessen erklärten Willen ist rechtswidrig

Werner Schell
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Publication Date:
06 December 2006 (online)

Das Landgericht (LG) Traunstein wies die Klage auf Schmerzensgeld und Schadensersatz für die Zwangsernährung des Kiefersfeldener Komapatienten Peter K. mit Urteil vom 7.12.2005 - 3 O 3142/04 - ab. Der Streit wird aber fortgeführt, denn am 20.1.2006 hat die unterlegene Seite beim Oberlandesgericht (OLG) Berufung eingelegt. In der Berufungsschrift wird u. a. vorgetragen, dass die im Fall Peter K. durchgeführte Zwangsernährung mit Blick auf das Kemptener Urteil[1] eine rechtswidrige und vorwerfbare Körperverletzung war und zum Schadensersatz verpflichte.

Da das Verfahren wichtige - und bislang streitig diskutierte - Grundfragen der Patientenautonomie am Lebensende berührt, wird voraussichtlich auch der Bundesgerichtshof (BGH) mit der Streitsache befasst werden. Dies allein gibt bereits Veranlassung, den Fall und die abwägenden Ausführungen des LG Traunstein näher vorzustellen.

1 Urteil des BGH vom 13.9.1994 - 1 StR 357/94 - (abgedruckt in Schell, W. „Sterbebegleitung und Sterbhilfe …”, Brigitte Kunz Verlag (Schlütersche, Hannover), 3. Auflage 2002

2 Über den Fall wurde wiederholt berichtet, z. B.: Schell, W.:„Pflegekräften steht unter Umständen aus Gewissensgründen ein verfassungsrechtlich garantiertes - und arbeitsrechtlich bedeutsames - Weigerungsrecht zu” (Z. „intensiv”, 2003); Schell, W.: „Behandlung und Pflege gegen den Willen eines Komapatienten - Schmerzensgeldforderung wurde am 7.12.2005 vom Landgericht Traunstein abgewiesen” (Z. „intensiv”, 2006).

3 Vgl. Beitrag Schell, W.: „Der Bundesgerichtshof hat Grundsätze zur vormundschaftsgerichtlichen Genehmigung von Betreuerentscheidungen im Zusammenhang mit lebensverlängernden Maßnahmen an einwilligungsfähigen Patienten beschlossen” in Z. „intensiv” (2003).

Werner Schell
Dozent/Dipl.-Verwaltungswirt

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