B&G Bewegungstherapie und Gesundheitssport 2008; 24(2): 69-71
DOI: 10.1055/s-2008-1004724
RECHT

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Die Unterhaltsrechtsreform 2008

M. Beden1
  • 1Justiziar des DVGS e. V.
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Publication Date:
09 April 2008 (online)

Zum 01.01.2008 ist das neue Unterhaltsrechtsänderungsgesetz in Kraft getreten. Die damit verbundenen Änderungen sind gravierend. Ziel des Gesetzgebers ist es, zum einen das Kindeswohl und die nacheheliche Eigenverantwortung zu stärken, zum anderen das Unterhaltsrecht zu vereinfachen.

Nachdem die Reform zunächst bereits zum 01.07.2007 in Kraft treten sollte, stoppte ein Beschluss des Bundesverfassungsgerichts das Gesetzesvorhaben, da es die unterschiedliche Behandlung des Betreuungsunterhalts für Mütter ehelicher und nichtehelicher Kinder für verfassungswidrig erklärte. Nach der früheren Gesetzeslage musste eine Mutter eines ehelichen Kindes frühestens ab dem achten Lebensjahr eines Kindes einer beruflichen Tätigkeit nachgehen, während von der Mutter eines nichtehelichen Kindes eine Tätigkeit ab dem dritten Lebensjahr verlangt wurde. Da das Ergebnis dieses Beschlusses des Bundesverfassungsgerichtes in der geplanten Unterhaltsrechtsreform berücksichtigt werden musste, verschob der Gesetzgeber deren Inkrafttreten auf das Jahr 2008.

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