TY - JOUR AU - Wienke, A. TI - Aufklärung und Behandlungsfehlervorwurf – Das zweite Opfer TT - Briefing and Accusation of Medical Malpractice – the Second Victim SN - 0935-8943 SN - 1438-8685 PY - 2013 JO - Laryngorhinootologie JF - Laryngo-Rhino-Otologie LA - DE VL - 92 IS - S 01 SP - S1 EP - S22 DA - 2013/04/26 KW - Behandlungsfehler KW - Aufklärungsfehler KW - Dokumentation KW - Organiationsverschulden KW - Haftung für ärztliche ­Behandlungsfehler AB - Im Juni 2012 hat die Bundesärztekammer die Behandlungsfehler-Statistik der Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen für das Jahr 2011 veröffentlicht 1. Nach wie vor betreffen im Krankenhausbereich und neu auch im ambulanten Bereich mit Abstand die wenigsten Behandlungsfehlervorwürfe das Fachgebiet der HNO-Heilkunde. Deutlich die meisten Zwischenfälle ereignen sich immer noch in den Disziplinen Unfallchirurgie und Orthopädie. Insgesamt ist jedoch fachübergreifend eine Zunahme der Zahl der Behandlungsfehler gegenüber dem Vorjahr zu verzeichnen: In 25,5% der bearbeiteten Fälle wurde ein Behandlungsfehler als Ursache für einen Gesundheitsschaden ermittelt, der einen Schadensersatzanspruch des Patienten begründete. Im Vorjahr waren es dagegen nur 24,7%. Über die Gründe kann vielfach spekuliert werden, eine Rolle spielt jedoch sicherlich auch das Gesundheitssystem selbst: Durch die gesundheitspolitischen Entwicklungen der letzten Zeit findet fortlaufend eine Ökonomisierung der Medizin statt. Rationierungen und Honorardeckelungen führen mehr und mehr dazu, dass Therapieentscheidungen nicht mehr ausschließlich am Wohl des Patienten orientiert sind, sondern aus finanziellen oder bürokratischen Erwägungen getroffen werden. Die Ausübung des Arztberufs unterliegt damit langfristig einem Wandel. Die ärztliche Tätigkeit ist als freier Beruf zwar nach §§ 1, 3 der Musterberufsordnung für Ärzte (MBO-Ä) grundsätzlich mit einem Gewinnstreben unvereinbar, jedoch muss auch der Arzt Geld verdienen, was ihn mehr und mehr in die Rolle eines Gewerbetreibenden drängt. Personalmangel und Personaleinsparungen führen zu einer Überlastung von Ärzten und Pflegekräften und begünstigen somit ebenfalls Fehler. Unter dem Kostendruck leiden dabei fast zwangsläufig die Qualität und auch das für den Behandlungserfolg so wichtige Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patient. Leidtragende sind dabei jedoch nicht nur die Patienten, auch die Ärzteschaft befindet sich im ständigen Konflikt zwischen den ethischen Anforderungen an ihren Berufsstand und den tatsächlichen Anforderungen der Versorgungsrealität. Aber auch technischer und wissenschaftlicher Fortschritt birgt neben Behandlungserfolgen neue Risiken, daneben erfordern insbesondere große Krankenhäuser einen Organisationsaufwand, der bei Schwachstellen Fehler begünstigt. Auch durch die zunehmende Verrechtlichung der Medizin, die nunmehr in dem geplanten Patientenrechtegesetz einen vorläufigen Höhepunkt erreichen soll, rückt die Qualität der ärztlichen Versorgung immer mehr in den Fokus der Aufmerksamkeit 2. Die ausdrückliche gesetzliche Regelung von Patientenrechten, die auch bislang außer Frage standen, verfestigt das Bild vom Patienten, der vor seinem Arzt geschützt werden muss. Dies begünstigt ein natürliches Misstrauen an der Qualität der Behandlung und den Wunsch nach einer rechtlichen Überprüfung bei Misserfolg der Behandlung. Eine völlig fehlerfreie Behandlung wird es jedoch wohl niemals geben. Schon daraus resultiert daher die Verpflichtung, alles dafür zu tun, das Risiko so klein wie möglich zu halten. Die Gefahren, die sich aus dem Behandlungsverhältnis ergeben können, sind vielseitig. Nicht nur für den Patienten bestehen Risiken, insbesondere durch nicht oder nur unzureichend erfolgte Aufklärung, Komplikationen oder Behandlungsfehler. Auch dem Arzt drohen rechtliche Konsequenzen, wenn er sich nicht eindeutig an die immer größer werdenden Anforderungen hält, die die Rechtsprechung und Gesetzgebung – nicht zuletzt durch das geplante Patientenrechtegesetz – an ihn stellen. Im Folgenden sollen daher die Grundsätze und Besonderheiten dargestellt werden, die bei der Aufklärung der Patienten gelten. Weiter soll auf die unterschiedlichen Formen des Behandlungsfehlers mit den sich daraus ergebenden prozessrechtlichen Konsequenzen eingegangen werden. Anschließend werden einige aktuelle Problemfelder in Bezug auf die sonstigen möglichen Haftungsbereiche des Arztes in Klinik und Praxis dargestellt. PB - © Georg Thieme Verlag KG DO - 10.1055/s-0032-1333252 UR - http://www.thieme-connect.de/products/ejournals/abstract/10.1055/s-0032-1333252 ER -