Dtsch Med Wochenschr 2020; 145(07): 502
DOI: 10.1055/a-1130-6974
Mitteilungen der DGIM

Stellungnahme der DGIM zum Referentenentwurf zur DiGAV

Die DGIM begrüßt ausdrücklich die Bemühungen des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG), den gesetzlich Krankenversicherten erstmals ein Recht auf Zugang zu qualitativ hochwertigen digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGA) zu eröffnen. Darunter versteht die Fachgesellschaft solche Anwendungen, die zweckmäßig, risikoangemessen, rechtskonform, ethisch unbedenklich, inhaltlich valide, technisch angemessen, gebrauchstauglich, ressourceneffizient und transparent sind. Die DGIM erkennt das Versorgungspotenzial dieser Lösungen in Prävention, Diagnostik oder Therapie, bei der Verbesserung von Therapieadhärenz sowie Sicherheit und Souveränität von Patienten und Patientinnen. Ebenso wird seitens der DGIM ein großes Potenzial in der Verbesserung von versorgungsstrukturellen und administrativen Abläufen gesehen.



Publication History

Article published online:
01 April 2020

© Georg Thieme Verlag KG
Stuttgart · New York