Geburtshilfe Frauenheilkd 2021; 81(04): 347-348
DOI: 10.1055/a-1348-3429
GebFra Magazin
Editorial

„Wenn Du entdeckst, dass Du ein totes Pferd reitest, steig ab!“

Sprichwort der Dakota-Indianer
Anton J. Scharl

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

Ende Januar hat das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt die Verurteilung der Kollegin Kristina Hänel wegen Werbung für den Abbruch der Schwangerschaft für rechtskräftig erklärt [1]. Hänel war verurteilt worden aufgrund des Verstoßes gegen Paragraf 219a StGB. Sie informierte auf ihrer Homepage nicht nur darüber, dass sie Schwangerschaftsabbrüche durchführt, sondern auch ausführlich über das „Wie“. Letzteres, Informationen über das „Wie“, aber sind nach dem Anfang 2019 in der Großen Koalition geschlossenen Kompromiss strafbar. Informationen, etwa zu den verschiedenen Methoden des Eingriffs, dürfen nur ÄrztInnen bereitstellen, die keinen Abbruch durchführen!?



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Article published online:
14 April 2021

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