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DOI: 10.1055/a-1848-5988
Der Juniorpartner in der BAG
Weitreichende Konsequenzen einer fehlerhaften VertragsgestaltungWährend viele junge Ärzte[*] davon träumen, eine eigene Praxis zu führen, stehen einige altgediente Praxisinhaber vor der herausfordernden Frage, wie es mit ihrer Praxis weitergehen soll, wenn sie in den Ruhestand gehen. In dieser Situation ist es nicht unüblich, dass der erfahrene Praxisinhaber (Seniorpartner) für einen Übergangszeitraum den jungen Arzt als Gesellschafter (Juniorpartner) in die eigene Praxis mit aufnimmt. Auf diese Weise hat der Seniorpartner die Möglichkeit, das Ruder noch nicht gänzlich aus der Hand zu geben und dem jungen Arzt mit seiner Erfahrung besonders in der Anfangszeit zur Verfügung zu stehen. Der Juniorpartner profitiert durch einen Einstieg in die Selbstständigkeit mit einem regelmäßig nur geringen wirtschaftlichen Risiko.
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Article published online:
07 February 2023
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