Lege artis - Das Magazin zur ärztlichen Weiterbildung 2012; 2(2): 100-105
DOI: 10.1055/s-0032-1311667
Fachwissen
Titelthema: Todesfeststellung und Leichenschau
© Georg Thieme Verlag Stuttgart · New York

Todesfeststellung und Leichenschau – Keine Angst vor der Leichenschau!

Carolin Edler
,
Melanie Hohner
,
Katja Müller
,
Ann Sophie Schröder
Further Information

Publication History

Publication Date:
26 April 2012 (online)

Zusammenfassung

Die Leichenschau ist die letzte ärztliche Tätigkeit am Patienten. Mit ihr erfolgt eine Einschätzung, ob die Umstände eines Todesfalles weiter untersucht werden sollten oder nicht. Primäre Aufgabe des leichenschauenden Arztes ist die Feststellung des Todes.

Dazu kommen Angaben zur Todeszeit, der Todesursache und der Todesart auf der Todesbescheinigung. Bei Anhaltspunkten für einen nicht natürlichen oder ungeklärten Tod ist die Polizei zu rufen. Ein standardisiertes Vorgehen hilft bei der Leichenschau.

Kernaussagen

  • Die Leichenschau ist die letzte ärztliche Tätigkeit am Patienten. Es gilt die ärztliche Sorgfaltspflicht.

  • Ein standardisiertes Vorgehen hilft bei der Leichenschau.

  • Die Leichenschau ist am entkleideten Leichnam bei ausreichenden Sicht- und Lichtverhältnissen durchzuführen.

  • Die primäre Aufgabe des leichenschauenden Arztes ist die Feststellung des Todes.

  • Auf der Todesbescheinigung sind Zeit, Ursache und Art des Todes anzugeben.

  • Mit der Leichenschau entscheidet sich, ob die Umstände eines Todesfalls weiter untersucht werden oder nicht.

  • Bei Anzeichen für einen nicht natürlichen / ungeklärten Tod ist die Polizei zu rufen.

  • Erfahrungsgemäß stellt die Polizei ihre Ermittlungen in vielen nicht natürlichen Todesfällen ein. Dies geschieht nach einem Gespräch mit den behandelnden Ärzten und / oder den Angehörigen und sofern sich keine Anhaltspunkte für ein Fremdverschulden ergeben.