Laryngorhinootologie 2013; 92(02): 117-118
DOI: 10.1055/s-0032-1316327
Gutachten + Recht
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Dauerbrenner „Honorarärzte“ und andere Kooperationen Status quo und Ausblick

A. Wienke
,
A. Stenger
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Publication Date:
25 January 2013 (online)

Die Krankenversorgung in Deutschland wird landauf landab immer stärker von einer Vernetzung des ambulanten und des stationären Sektors geprägt. Niedergelassene Ärzte suchen zunehmend Kooperationsmöglichkeiten mit stationären Einrichtungen, um sich auch in wirtschaftlicher Hinsicht ein weiteres Standbein aufzubauen. Gleichzeitig folgen sie damit dem anhaltenden gesundheitspolitischen Ruf nach einer stärkeren Verzahnung der ärztlichen Leistungsbereiche. Umgekehrt verfolgen die Krankenhäuser das Ziel, die Wertschöpfungskette immer mehr in den ambulanten Bereich zu verlängern und dadurch am Trog der ambulanten Budgets teilzuhaben. Dabei bieten sich auch aufgrund des erfinderischen Gesetzgebers zahlreiche Varianten der Kooperation an. Vieles wird in diesem Zusammenhang schnell in die Schublade von Korruption und verbotener Zuweisung abgelegt. Dies mag in Einzelfällen gerechtfertigt sein; nach hiesigen Erfahrungen ist aber in der ganz überwiegenden Zahl der Fälle die ärztliche Motiva­tion nach wie vor von Patienten zugewandter Medizin und nicht von Abzocke geprägt. In jüngster Zeit hat der Gesetzgeber auf pragmatische Kooperationen reagiert und für rechtliche Klarstellungen gesorgt. Dazu sei auf nachstehende Aspekte hingewiesen.