B&G Bewegungstherapie und Gesundheitssport 2022; 38(06): 254-262
DOI: 10.1055/a-1954-8515
Professionalisierung

Strukturqualität von ambulanten und stationären medizinischen Rehabilitationseinrichtungen: Strukturmerkmale der personellen Anforderungen für den Bereich Sport-/Bewegungstherapie

Eine Stellungnahme des Deutschen Verbandes für Gesundheitssport und Sporttherapie e.V.
Angelika Baldus
1   Deutscher Verband für Gesundheitssport und Sporttherapie e.V., Hürth-Efferen
,
Maximilian Köppel
1   Deutscher Verband für Gesundheitssport und Sporttherapie e.V., Hürth-Efferen
,
Stefan Peters
1   Deutscher Verband für Gesundheitssport und Sporttherapie e.V., Hürth-Efferen
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Präambel

Der DVGS e.V. intendiert satzungsgemäß die Qualitätssicherung und Professionalisierung der Sport-/Bewegungstherapie in der ambulanten und stationären Rehabilitation für unterschiedliche Indikationen. Er vertritt die evidenzbasierte Sport-/Bewegungstherapie DVGS im Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA), der Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften (AWMF), der Deutschen Rentenversicherung (DRV) Bund, der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) sowie dem Spitzenverband der Gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen (SV GKV) und ist zur Stellungnahme berechtigt in entsprechenden Leitlinien-Gremien bzw. Nationalen Versorgungsleitlinien.

Die vorliegende Stellungnahme entstand in Anhörung stationärer und ambulanter medizinischer Reha-Einrichtungen.

Der DVGS e.V. kooperiert seit 1989 in der Aus-, Fort- und Weiterbildung mit derzeit 30 sport-/bewegungswissenschaftlichen Hochschulinstituten, 5 Fachhochschulen sowie 11 Fachschulen und führt eine entsprechende Datenbank zu Anbieterqualifikationen zur Nutzung seitens der Leistungsträger und Leistungserbringer in der ambulanten medizinischen und stationären Rehabilitation.

Die vorliegende Stellungnahme zur Strukturqualität intendiert die evidenzbasierte Begründung zum Einbezug qualitätsgesicherter Sport-/Bewegungstherapeut*innen DVGS bei der Zulassung von ambulanten medizinischen und stationären Rehabilitationseinrichtungen sowie deren indikationsspezifische Empfehlung zur Personalbemessung.

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Abb. 1 Indikationsspezifische Evidenz körperlicher Aktivität, Daten nach [24] [25]. Quelle: DVGS e.V.


Publikationsverlauf

Artikel online veröffentlicht:
20. Dezember 2022

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