Zusammenfassung
In der FREEDOM-Studie konnte gezeigt werden, dass Denosumab 60 mg s. c. alle sechs
Monate vs. Placebo bei postmenopausalen Frauen mit Osteoporose nach 36 Monaten das
relative Risiko für vertebrale und nonvertebrale Frakturen sowie proximale Femurfrakturen
um 68 %, 20 % und 40 % senkt (1). In einer Post-hoc-Analyse wurden nun die Teilnehmerinnen
der FREEDOM-Studie entsprechend DVO-Leitlinie als behandlungsbedürftig (81 %) bzw.
nicht behandlungs-bedürftig (19 %) eingestuft. Für die behandlungsbedürftige Subgruppe
ergaben sich hierbei mit 67 %, 23 % und 41 % vergleichbare relative Risikoreduktionen.
Auch in der nicht behandlungsbedürftigen Subgruppe reduzierte Denosumab das relative
Risiko für neue vertebrale Frakturen um 75 % vs. Placebo (p = 0,0004); die Zahl der
nonvertebralen Frakturen und proximalen Femurfrakturen unterschied sich hier zwischen
den Behandlungsarmen nicht signifikant. Diese Auswertung zeigt, dass mehr als 80 %
der FREEDOM-Population auch nach DVO-Leitlinie behandlungsbedürftig war und die für
Denosumab gezeigten Frakturreduktionen auch unter Anwendung der DVO-Leitlinie in der
täglichen Praxis erwartet werden können. Die deutliche Reduktion des Risikos für neue
vertebrale Frakturen unter Denosumab auch in der Gruppe der nicht behandlungsbedürftigen
Patienten ist ein bemerkenswerter Befund, der im Hinblick auf mögliche Konsequenzen
für den Schwellenwert der DVO-Leitlinie bzw. für einen frühzeitigen effektiven Einsatz
von Denosumab näher analysiert werden sollte.
Schlüsselwörter
Osteoporose - Frakturrisiko - DVO-Leitlinie - Denosumab