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retten! 2018; 7(04): 242-245
DOI: 10.1055/a-0495-1582
DOI: 10.1055/a-0495-1582
Recht & Berufspolitik
Dreiste Patienten, dreiste Einweiser – wann darf ich den Transport verweigern?
Weitere Informationen
Publikationsverlauf
Publikationsdatum:
11. September 2018 (online)
Die Anfahrt erfolgt mit Blaulicht und Martinshorn, doch der Patient wartet bereits mit gepackten Koffern und fordert den Transport in eine ihm genehme Klinik. Transportindikation? Keine ersichtlich. Schlimmer noch: Der Patient zeigt sich gegenüber dem Rettungsdienst äußerst aggressiv; die Mitarbeiter fühlen sich gefährdet. Wie dürfen oder müssen sie im Rettungsdienst reagieren?
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Literatur
- 1 Gesetzessammlung Rettungsdienst. Im Internet: http://www.rettungsdienstgesetze.de ; Stand: 11.03.2018
- 2 Richtlinie über die Verordnung von Krankenfahrten, Krankentransportleistungen und Rettungsfahrten nach § 92 Absatz 1 Satz 2 Nummer 12 SGB V vom 22.01.2004. Bundesanzeiger Nr. 18 (Seite 1342) vom 28.01.2004 in seiner letzten Änderung vom 21.09.2017
- 3 Beispiel nach Hochstein, Rechtliche Aspekte der Transportverweigerung, Vortrag vom 11.05.2015.. Online abrufbar unter https://thomas-hochstein.de/download/rechtliche-aspekte-transportverweigerung.pdf zuletzt abgerufen am 30.07.2018