GGP - Fachzeitschrift für Geriatrische und Gerontologische Pflege 2018; 02(02): 55
DOI: 10.1055/a-0566-5498
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Tobias Weimer
1   Master of Arts – Management v. Gesundheitseinrichtungen WEIMER I BORK – Kanzlei für Medizin- & Strafrecht, Frielinghausstr. 8, 44803 Bochum
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Publication Date:
13 April 2018 (online)

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Betriebsuntersagung aufgrund von Dokumentationsmängeln

Der bayerische Verwaltungsgerichtshof hat in einem Beschluss festgestellt, dass neben Pflegemängeln auch Dokumentationsmängel für eine Betriebsuntersagung eines Alten- und Pflegeheims herangezogen werden können. Denn Dokumentationsfehler tragen abstrakt das Risiko einer Gefährdung der Rechtsgüter Leben und körperliche Unversehrtheit in sich. Hierbei kommt es nicht auf die Quantität der Fehler an, sondern auf die aus den Dokumentationsmängeln resultierende Gefährdungslage.

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 24. April 2017 – 12 ZB 13.2094 –


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Wohngemeinschaft vs. Pflegeeinrichtung

Das Verwaltungsgericht Düsseldorf nahm zur Frage der Abgrenzung einer Pflegeeinrichtung zu einer selbstverantwortlichen Wohngemeinschaft mit Betreuungsleistungen im Sinne des § 24 Abs. 1, 2 WTG Nordrhein-Westfalen Stellung. Nach Ansicht des Verwaltungsgerichts handelt es sich nicht um eine selbstverantwortliche Wohngemeinschaft, wenn kein Leben in einer Wohnung mit einem gemeinsamen Hausstand vorliegt, da die Nutzer des Angebots schwerstpflegebedürftig und somit aufgrund ihres gesundheitlichen Zustands nicht in der Lage sind, auf Basis einer gemeinsamen Willensbildung die für die Führung eines gemeinsamen Hausstands erforderlichen Entscheidungen zu treffen.

VG Düsseldorf, Urteil vom 24. November 2017 – 26 K 6422/16 –


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Pflegebett mit Seitengitter

Ein Pflegebett mit Seitengitter dient keinem Grundbedürfnis des täglichen Lebens, sondern der Vorbeugung vor Selbstverletzungen.

SG Magdeburg, Beschluss v. 20.07.2017 – S 15 KR 206/17 ER


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