NOTARZT 2018; 34(02): 68-70
DOI: 10.1055/a-0575-6477
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Georg Thieme Verlag KG Stuttgart · New York

Stellungnahme zur Novellierung der WBO zur Zusatzbezeichnung „Notfallmedizin“

Alex Lechleuthner
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Publication Date:
23 April 2018 (online)

Anliegen

Derzeit steht die Novellierung der Weiterbildungsordnung an. Dazu gehört auch die Überarbeitung der Zusatzbezeichnung „Notfallmedizin“. Über den Ausbildungsumfang und die Ausbildungstiefe im Rahmen der WBO für die Zusatzbezeichnung „Notfallmedizin“ besteht jedoch noch kein vollständiges Einvernehmen. Aus diesen Gründen legt der Bundesverband der ÄLRD in Deutschland ergänzende Informationen zum Arbeitsplatz des Notarztes im öffentlichen Rettungsdienst vor, aus denen hervorgehen soll, in welchem Umfeld die Tätigkeit des mit der Zusatzbezeichnung „Notfallmedizin“ weitergebildeten Notarztes stattfindet. Damit soll sich der tatsächlich notwendige Ausbildungsumfang der Weiterbildung zur Zusatzbezeichnung „Notfallmedizin“ besser abschätzen und bewerten lassen. Letztlich ist die Zusatzbezeichnung Notfallmedizin die Mindest-Zugangsvoraussetzung zur Tätigkeit als Notarzt im öffentlichen Rettungsdienst.