Ultraschall Med 2018; 39(02): 233
DOI: 10.1055/a-0589-8623
ÖGUM-Mitteilungen
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Publication Date:
05 April 2018 (online)

„Ultraschalluntersuchung = ärztliche Tätigkeit?“

Als Mitglieder des derzeitigen Vorstands erlauben wir uns, das inzwischen schon mehrfach kommentierte Editorial von HM Edwards und PS Sidhu (Ultraschall in der Medizin 2017; 38: 479 – 482 „Wer macht die Untersuchung? Ultraschalldienstleistungen aus der Europäischen Perspektive“) zum Anlass zu nehmen, die Position der ÖGUM noch einmal klar zu definieren. Wir verweisen unsere interessierten Mitglieder auf die angeregte Diskussion, die über mehrere Ausgaben von Ultraschall in der Medizin geführt wurde (UiM 2017; 38: 661 – 663; UiM 2017; 38: 664; UiM 2018; 39: 11 – 13; UiM 2018; 39: 93; UiM 2018; 39: 94 und UiM 2018; 39: 95).

Der ÖGUM-Vorstand hat sich schon 2017 aus folgendem Grund mit der Durchführung von Ultraschalluntersuchungen durch nicht ärztliches Personal beschäftigt: Der Berufsverband der Radiologietechnologinnen und Radiologietechnologen bietet eine Modulausbildung „Sonografer für Radiologietechnologinnen und Radiologietechnologen", basierend auf dem Berufsbild und aufbauend auf der Berufsberechtigung nach dem MTD-G 460/1992 idgF. in Kooperation mit der FH Wiener Neustadt bewilligt durch einen Bescheid des Landes NÖ vom Jänner 2017 (GS4-GB 3/493 – 2016), an. Die damalige ÖGUM-Präsidentin Frau Univ. Prof. Dr. Andrea Klauser hat zusammen mit Herrn Univ. Prof. Dr. Christian Herold (Präsident der ÖRG) und Herrn Dr. Klaus Wicke (Vorsitzender der BURA) eine Stellungnahme zu diesem Lehrgang abgegeben. Darin wurde klargestellt, dass die ÖGUM diesen Lehrgang nicht unterstützt und darauf besteht, dass jeder – auch indirekte – Hinweis auf die ÖGUM von allen Aussendungen entfernt zu werden hat.

Im oben erwähnten Editorial in UiM werden differierende Möglichkeiten, wie in verschiedenen Ländern und Gesundheitssystemen mit Ultraschall untersucht wird und wer schriftliche Befunde letztlich verfasst und verantwortet, beschrieben. Unserer Meinung nach bestehen Zusammenhänge, die aber im Editorial nicht thematisiert wurden. Die in der ÖGUM organisierten Ärztinnen und Ärzte wollen, dass unsere über Jahre gewachsene und erfolgreich praktizierte Untersuchungsphilosophie weiter bestehen bleibt, wofür es folgende Argumente gibt: Klinisch tätige Ärztinnen und Ärzte nutzen in vielen Disziplinen den Ultraschall z. B. auch als „modernes Stethoskop“ und die Ultraschalluntersuchung als schnelle, nicht invasive, kosteneffiziente Erweiterung der körperlichen Untersuchung eines Kranken. Ultraschalluntersuchungen sind mehr als reine Bildgebung. Es gibt wohl keine andere Methode, die in so schneller Zeit in so vielen Bereichen nicht invasiv, basierend auf Anamnese und klinischer Untersuchung, derart wesentliche Befunde liefert und damit jedenfalls eine eigentliche ärztliche Tätigkeit darstellt.

Voraussetzung dafür sind neben den technischen Fertigkeiten von sonografierenden Ärztinnen und Ärzten hohes klinisches Wissen um die verschiedenen Krankheitsbilder und die Fähigkeit, aus Anamnese, Klinik und Bildgebung zu den richtigen Entscheidungen zu kommen. Dieses Wissen wird und kann bei Radiologietechnologinnen und Radiologietechnologen mit wesentlich kürzerer Ausbildung nicht ausreichend vorhanden sein. Es scheint daher ebenso störend, sonografisch ausgebildete Radiologietechnologinnen und Radiologietechnologen einen „Auswertungsbericht“ verfassen zu lassen, den eine Ärztin/ein Arzt, dann nachträglich validieren soll; ein solcher „Auswertungsbericht“ (oder wie man das Kind auch nennen mag) entspricht einem „Befund“ und der muss (aus o. g. Gründen) ärztlich sein.

Ebenso erkennen viele verschiedene ärztliche Fachgesellschaften die Bedeutung und Notwendigkeit der Sonografie an, und wollen diese aus o. g. Gründen ungebrochen gesichert wissen: Auch aus diesem Grund haben die 3 deutschsprachigen Ultraschallgesellschaften über Jahre ein mehrstufiges, aufwändiges Ausbildungscurriculum mit hohen Anforderungen entwickelt, welches höchste Qualität für die Patientinnen und Patienten gewährleisten soll. Die österreichische Akademie der Ärzte vergibt Sonografie-Zertifikate nach ebenso harten, festgelegten Richtlinien. Wir denken somit nicht, dass wir eine „Downgrading“ (aus welchen Gründen auch immer) der Sonografie als Diagnosemodalität als ÖGUM gutheißen und guten Gewissens propagieren dürfen.

Trotz des massiven zeitlichen und ökonomischen Drucks, dem wir als Ärztinnen und Ärzte ausgesetzt sind, muss die Sonografie in ihrer denkbar optimalsten Form weiterentwickelt werden und darf nicht durch unangebrachtes Delegieren auf reine „Bilderstellung“ reduziert werden.

Das sind wir in erster Linie unseren Patientinnen und Patienten schuldig!

H. Kathrein, ÖGUM Präsident
B. Pertl, Präsidentin elect
H. Gruber, Sekretär