Z Gastroenterol 2018; 56(06): 691
DOI: 10.1055/a-0626-9414
Mitteilungen der DGVS
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Finanzierung für Innovationen: Aufruf zur Einreichung von NUB-Anträgen

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Publication Date:
11 June 2018 (online)

Wir optimieren NUB-Anträge, die uns bis zum 31. August 2018 vorliegen.

Die DGVS-Kommission für Medizinische Klassifikation und Gesundheitsökonomie unterstützt Krankenhäuser, die Anträge auf neue Untersuchungs- und Behandlungsverfahren (NUB) beim InEK stellen wollen.

Dafür ist es notwendig, dass gastroenterologische Fachabteilungen NUB-Anträge für 2019 entwickeln. Aus den Anträgen muss klar und plausibel hervorgehen, warum ein Verfahren als Neuheit anzusehen ist (Verfügbarkeit < 3 Jahre), welche Patienten damit behandelt werden sollen, welche Kosten mit dem Verfahren verbunden sind und warum das Verfahren aktuell nicht (ausreichend) im DRG-System abgebildet ist. Voraussetzung ist, dass dabei ein erheblicher Mehraufwand (z. B. 1000 Euro) nachgewiesen wird.

Verleiht das InEK den NUB-Status 1, können für diese Leistungen mit den Krankenkassen gesonderte Vergütungen vereinbart werden.

Die Kommission für Medizinische Klassifikation und Gesundheitsökonomie der DGVS bündelt alle rechtzeitig eingereichten Anträge und optimiert sie gemeinsam mit einem erfahrenen Experten. Anschließend werden sie allen Mitgliedern auf der DGVS-Website als Musteranträge zum Download angeboten. Jedes Krankenhaus kann daraus einen individualisierten Antrag erstellen.

Ausgenommen sind Anträge zu Medizinprodukten, die einer Nutzenbewertung durch den G-BA unterliegen.

Bewährte Vorgehensweise

Die Bewilligungsrate der DGVS-Musteranträge ist hoch. Während die allgemeinen Aspekte, wie die Begründung der Novität, die Methodenbeschreibung und die mit dem Verfahren zu behandelnden Patienten, vereinheitlicht werden können, müssen die hausspezifischen Aspekte, wie z. B. die Fallzahl, von jeder Klinik selbst in den hausindividuellen Antrag eingefügt werden.

Die hausindividuellen Anträge müssen dann bis zum 31. Oktober 2018 durch die Krankenhäuser beim InEK eingereicht werden. Antragsteller können nur Krankenhäuser sein (keine Fachabteilungen, keine Fachgesellschaften, keine Hersteller von Medikamenten oder Medizinprodukten).

Das Antragsformular sowie detaillierte Erläuterungen können von der Homepage des InEK geladen werden (www.g-drg.de). Ihren Entwurf mailen Sie bitte bis zum 31. August 2018 an die Kommission mkg@dgvs.de .

Die Anerkennung gilt immer nur für das Jahr nach der Antragstellung, also für 2019 bei Antragstellung im Jahr 2018. Das InEK prüft automatisch alle NUBs, die bereits in früheren Jahren anerkannt worden waren, ob sie inzwischen ins DRG-System integriert werden konnten. War das nicht möglich, z. B. wegen fehlender Kostendaten, muss das Krankenhaus das NUB für das Folgejahr erneut beantragen. Es empfiehlt sich daher, vorsorglich alle für 2018 anerkannten NUBs für 2019 erneut zu beantragen.

Unterstützen Sie die Gastroenterologie als innovative Disziplin und lassen Sie uns Ihre Anträge spätestens bis zum 31. August 2018 per Email an mkg@dgvs.de zukommen!

Kontakt
Prof. Dr. Jörg Albert (Vorsitz)
Dr. Thorsten Brechmann
Kommission für Medizinische Klassifikation und Gesundheitsökonomie
Tel: 030/31 98 31 5004
Email: mkg@dgvs.de